minderjähriger (17) wegen einbruch im knast

6 Antworten

Es wird im vorliegenden Fall aller Voraussicht nach in den nächste 6 Monaten zur Hauptverhandlung kommen. Es wird mit Vorsicht anzunehmender Sicherheit die Strafe zu einer mehrjährigen Bewährung ausgesetzt. Man wird einem jungen Menschen beim ersten mal nicht das ganze Leben zerstören. Vorbestraft ist er aber in jedem Falle.

Das wird natürlich eine Strafe geben,aber man weiß ja nicht genau was er angestellt hat. Im günstigsten Fall bekommt er kleine Geldstrafe oder Sozialstunden. Aber wie gesagt,ohne nähere Angaben weiß das ja keiner.

Es kommt darauf an, wie hoch der Schaden ist. Auch wenn er Jugendlich ist, wußte er, daß das eine Straftat ist, er kann nicht erwarten, daß er ungeschoren davon kommt oder noch eine Auszeichunung dafür erhölt.

kommt drauf an, wie schrwehr der einbruch war, naja ich würde so auf 2jahre auf bewährung tippen und ein großes bußgeld

menda 
Fragesteller
 03.09.2012, 23:27

Seinw eltern haben auch jemanden der ihn vertriet. .Ein rechtsanwalt das busgeld is schon klar am 13 ist die verhandlung hmm 2 jahre auf bewährung bedeutet das er frei kommt aber seine auflagen erfüllen muss und nicht wieder straf tätig wird oda

wird nicht viel strafe geben ! nur beim 1. mal gibt es so eine billige strafe !