Urkundenfälschung - Betrug - Strafe!?

5 Antworten

Auf Urkundenfälschung gibt es Geldstrafe ODER Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, ob die auf Bewährung ausgesetzt wird, entscheidet der Richter.

Wow, das zeugt schon von einer erheblichen kriminellen Energie. Ich denke mal, dass das auf eine Bewährungsstrafe hinauslaufen wird. Das könnte bedeuten, dass er Vorbestraft ist und seinen Job ist er ja wohl auch los. Er wird es sicher schwer haben, mit dieser Vorbelastung einen neuen Arbeitgeber zu finden.

Beim Betrug ist es ja beim Versuch geblieben (auch wenn die Bank keine ANzeige erstattet hat, durch die andere Anzeige kommt es mit auf den Tisch und ist ein offizialdelikt.) und die Urkundenfälschung.

Keine einschlägige Vorstrafe. So wird es bei einer Geldstrafe, oder einer kurzen freiheitsstrafe mit Bewährung bleiben.

Der Verlust des Arbeitsplatzes ist schlimmer.

Danke für die Antwort! Du meinst also Geldstrafe mit Freiheitsstrafe aber zur Bewährung ausgesetzt?!

@Journey82

Nicht "mit" es gibt entweder eine Geldstrafe, oder eine Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Ohne Bewährung bei dem "Kleinkram" und ohne einschlägige Vorstrafen nicht.

Es kann aber eine Bewährungsauflage in Geld geben.

Also Beispiel: Sein Nettogehalt ist 1,800,- (oder dann nur noch ALG I 1.200,-), dann z. B. 90 Tagessätze a 60 Euro (40,- Euro) somit 5.400,- (3.600,-) Geldstrafe.

Oder 6 Monate auf Bewährung, 3 Jahre Bewährungszeit, 2.000,- Bewährungsauflage zu zahlen an Staatskasse, oder eine gemeinnützige Organisation.

Was ich hier lese, kann ich nur den Kopf schütteln, welche Kommentare hier abgegeben werden. Vermutlich alles hochentwickelte Juristen (hahahahaha)

Da werden kriminelle Energien heraufbeschworen, dem Ersttäter drohen Haft- und Geldstrafen, er ist für sein Leben lang als Vorbestrafter gezeichnet. Selbst wenn man den (irrsinnigen Kommentaren folgen würde, es wäre lediglich eine versuchte Urkundenfälschung) Ich fag mich, welche Strafen gibts dann, wenn jemand wirklich betrügt und fälscht?

Was hat der Freund (wenn er es sein sollte) getan? Er hat SEINE ABRECHNUNG gefälscht, bzw. manipuliert. Mit seiner Gehaltsabrechnung kann er machen was er will. Er könnte sie auch die Toilette hinunterspülen, oder zerreisen (aus Frust weil Gehalt zu niedrig), oder ein armes Schwein draufmalen. Wie gesagt, er kann damit machen was er will. Nur nichts strafbares.

Insoweit verstehe ich nicht, warum der Freund? von seinem AG gekündigt wurde. Ich denke, das hat nichts mit "Urkundenfälschung" zu tun, was den AG und die Rechtsbeziehung zum Freund? betrifft. Wenn doch, würde ich dem Freund? empfehlen, zum Arbeitsgericht zu gehen und die Kündigung anfechten. Hat jedenfalls Erfolg.

Was die Bank und der manipulierten Gehaltsabrechnung anbelangt, handelt es sich tatsächlich um eine (wenn auch nur versuchte) Urkundenfälschung. Da die Bank den Kredit ablehnte und auf eine Strafanzeige verzichtete, wurde von seiten eines Betroffenen in der Rechtsbeziehung auf eine Strafverfolgung verzichtet. Hätte die Bank eine Strafanzeige gemacht, wäre es für den Freund? übel ausgegangen.

Die Urkunde wurde nicht verändert/manipuliert, um den Arbeitgeber zu täuschen. Somit steht "der Fälscher (die Fälschung) nicht in einer Rechtsbeziehung mit dem AG", seine Fälschung fand in der Beziehung mit seinem AG keine Anwendung.

Somit KEIN STRAFTATBESTAND!!!

Daumen hoch für richtige und exakte Antwort !!

Hätte die Bank eine Strafanzeige gemacht, wäre es für den Freund? übel ausgegangen.

 

Seit wann ist Betrug ein Antragsdelikt? Ein bedingtes scheidet meiner Meinung nach aus auch da ein Kredit keine geringwertige Sache ist. ausser ich leih mir 10 Euro von nem Freund.

Das gibt eine saftige Strafe. Der ist sicher vorbestraft. Bewährungsstrafe auf jeden Fall. Wie hoch entscheidet der Richter.