Kindesunterhalt und Spesen?

4 Antworten

Spesen, die vom Arbeitgeber bezahlt werden, gelten bei der Berechnung des Unterhalts grundsätzlich als Einkommen. Von den Spesen sind jedoch die Beträge abzuziehen, die der Unterhaltspflichtige für seine Arbeit tatsächlich aufwendet (Reisekosten, Übernachtungskosten, Benzinkosten etc.). Die Differenz ist dann als zusätzliches Einkommen anzusetzen.
Zahlt der Arbeitgeber eine Spesen-Pauschale, gehen die Gerichte davon aus, dass ein Drittel von dieser Pauschale als Einkommen anzusetzen ist.

https://www.lexikon-familienrecht.de/spesen-und-unterhalt/

In dem Fall wären es dann nochmal 166 Euro als Einkommen durch die Spesen und bei den Fahrkosten muss man dann sehen, was tatsächlich verbraucht wird.

Die Kinder sind 13 hätten theoretisch einen Anspruch auf 497 Euro ab 1.1.2020 abzüglich jeweils 1/2 Kindergeld. Macht also 395 Euro pro Kind.

Bei 1700 + 166 = 1866 - 790 blieben 1076 Euro. Der Mindestunterhalt kann gezahlt werden!

Sollte der Kindsvater da anderer Meinung sein, dann müsste er vor Gericht darlegen, dass er höhere Kosten hat.

Fahrgeld und Spesen sind nicht anzurechnen.

der Rest geht nach der "Düsseldorfer Tabelle". Im Net ersichtlich.

Tip: gehe zum Jugendamt und lasse es dort berechnen. Die sind berechtigt alle relevanten Unterlagen / Einkünfte vom Partner anzufordern. Das ganze ist für dich kostenlos!

Lese hier: https://www.vonderwehl.de/news/Berechnungen_Unterhalt_durch_das_Jugendamt

So einfach ist das mit den Spesen nicht.

Wenn er z.B. das Geld für ein 5 Sterne Hotel bekommt und geht damit in eine preiswerte Pension - dann ist das restliche Geld Gehalt.

@Menuett

Ja, und man kann sich die Hose auch mit der Kneifzange anziehen

Ich würde mir das vom Anwalt ausrechnen lassen.

Von den Spesen sind jedoch die Beträge abzuziehen, die der Unterhaltspflichtige für seine Arbeit tatsächlich aufwendet (Reisekosten, Übernachtungskosten, Benzinkosten etc

das gleiche gilt für das fahrgeld...

da hier das keiner weiß, kann man auch die Frage nicht beantworten