Besteuerung der Pferdeboxenmiete?

11 Antworten

Ok, die Frage ist 5 Jahre alt - Boxenmiete für €190 ist wohl heutzutage kaum mehr drin und war aber auch damals schon äußerst günstig. Natürlich ist das alles etwas unglücklich, die Preiserhöhung jedoch moderat. Das allein ist schon ein Grund, warum ich persönlich dem Stallbesi nicht unbedingt Bereicherung vorwerfen würde.

Ich bin selber Stallbesitzer und ich muss an der Stelle sagen: zahlen oder gehen. Ich mag meine Einsteller und viele davon sind schon viele Jahre bei mir, klar täte oder tut es mir dann um den ein oder anderen leid. Aber meine Warteliste ist lang, da stehen Leute schon seit mehreren Jahren drauf und ich bin nicht die Wohlfahrt. Wer dazu meint, dass sich Leute mit einem ganz normalen Pferdebetrieb eine goldene Nase an ihren Einstellern verdienen hat dann auch zuviel YT geguckt... Auf Kosten sitzen bleiben geht nun mal als Unternehmen gar nicht. Zudem möchte die Stallgemeinschaft ja auch gerne, dass investiert und die Anlage in Schuss gehalten wird. Daher kann jmd gerne Argumente gegen eine Preiserhöhung vorbringen - wenn die Kosten nun gestiegen sind, sind sie gestiegen. Und werden natürlich - im Rahmen! - auf die Einsteller umgelegt.

Also wenn es um Einkommensteuer geht, dann lässt sich da nicht machen. Da ist die Vermietung natürlich nicht steuerfrei denn er hat Einnahmen, die er auch entsprechend erklären und versteuern muss.

Die Dienstleistungen an sich unterliegen in der Regel wohl der Umsatzsteuer.

Vermietung kann Umsatzsteuerfrei sein, außer er optiert. Da müsste er dann die Umsatzsteuer allerdings auch im Vertrag ausweisen. Wenn er nicht optiert ist die ganze Sache Umsatzsteuerfrei und er hat auch keinen Grund für eine Mieterhöhung.
Die Option wird z.B, gewählt, wenn man Aufwendungen erwartet, die einen hohen Vorsteuerabzug zuließen z.B. eine Renovierung des Stalls.

Ist die Frage, welche Besteuerung gemeint ist und ob er das gewerblich macht - vermutlich ist die Umsatzsteuer gemeint. Dann war das bisher scheinbar schwarz und damit Steuerhinterziehung.

Auch die Miete der Pferdeboxen ist nicht umsatzsteuerfrei - da wird ganz normal mit 19 bzw. 16% abgerechnet. Unabhängig von den Leistungen, wenn derjenige Gewerbetreibender ist. Ggf. sogar eher der Steuersatz aus der Landwirtschaft, das wären 10,7% - und passt rechnerisch auch: 190 € x 110,7% = 210,33 €

Es ist durchaus möglich, dass er in seiner Kalkulation die Steuer auf den Gewinn vergessen hat und daher mit seinem bisherigen Satz nicht auf das Einkommen kommt, welches er gerne mit seiner Vermietung erzielen will.

edit:

Allerdings kann es sich hier auch um Umsatzsteuer handeln, denn bei der Vermietung von Pferdställen handelt es sich nicht um eine klassische Vermietung sondern um einen "Unterbringungsvertrag" und der ist Umsatzsteuerpflichtig, da gibt es ein Urteil eines Finanzgerichtes aus 2008.

Vermietung an Privatpersonen ist steuerfrei - gesetzliche Begründung bitte.

@Bakaroo1976

Kann ich nicht nachvollziehen. Wieso sollte eine Vermietung an Privatpersonen steuerfrei sein?

@Bakaroo1976

Weil es sich hier nicht um eine Vermietung handelt, auch wenn es so genannt wird.

FInanzgericht Köln, Urteil vom 22.1.2008, Az: 6 K 2707/03.

"Im Rahmen der Pensionspferdehaltung ist eine getrennte umsatzsteuerliche Behandlung der Pferdeboxen nicht möglich. Es handelt sich dabei um keine Grundstücksvermietung, § 4 Nummer 12 Satz 1a UStG steuerfrei ist. Im Rahmen der Einstellungsverträge kommen zur Vermietung typischerweise Pflegeleistungen (Füttern, Ausmisten, etc.)  hinzu. Die Einstellungsverträge bilden ein einheitliches Ganzes. Aus  diesem Grund ist eine Aufteilung der Umsätze in steuerfreie Vermietung und Pflegeleistungen nicht möglich".

 

@Traveller24

Im ersten Anlauf haben Sie den Satz geschrieben, dass eine Vermietung an Privatepersonen steuerfrei ist. Während ich meinen obigen Kommentar schrieb, haben Sie Ihre Antwort jedoch abgeändert.

@Bakaroo1976

Das stimmt, ich hab das abgeändert. Tschuldigung, hab ihren Kommentar auch nicht ganz richtig gelesen.

Bei dem "Steuerfrei" bezog ich mich auf die Umsatzsteuer, nicht auf Steuern auf den Gewinn aus der Vermietung. Vermietungen an Privatpersonen sind von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 UStG). Das habe ich in meinem ersten Kommentar so ganz automatisch hingeschrieben, bevor ich nachgeschlagen hab, ob das auch für solche Dinge wie Pferdeboxen gilt und dann auf dieses Urteil gestossen bin. Daher habe ich das dann abgeändert. Da war ich etwas zu schnell im schreiben und im editieren.

@Traveller24

Ich meinte im Kommentar auch die Umsatzsteuer. Alles andere wäre auch völlig unlogisch.

Vermietungen an Privatpersonen sind nicht (immer) steuerfrei. Das steht auch im Gesetz. Wenn ich als Privatperson eine Ferienwohnung miete, ist dies nicht von der Umsatzsteuer befreit. Wenn ich als Privatperson einen Stellplatz für mein Auto miete, ist dies nicht steuerfrei.

Darauf bezog sich mein ursprünglicher Kommentar.

Im Gesetz heißt es dazu:

§ 4 Nr. 12. a) UStG Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei (...) die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, für die die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke gelten, und von staatlichen Hoheitsrechten, die Nutzungen von Grund und Boden betreffen (...)

und weiter

Nicht befreit sind die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen, die kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen und die Vermietung und die Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen), auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind (...)

Ich habe da keine Ahnung, das sage ich gleich. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die Miete steuerfrei sein soll. Immerhin ist sie erst mal Einkommen. Und Einkommen muss versteuert werden.
Wenn er bisher keine Steuern bezahlt hat, hat er jetzt vielleicht vom Finanzamt eine freundliche Rechnung bekommen, in der steht, dass er für ein paare Jahre nachzahlen muss.

Er behauptet das dies ein Tipp seines Steuerberaters war..... es hört sich einfach sehr erfunden alles an. habe im Internet etwas recherchiert, nur leider ist dieses Anwaltsdeutsch nichts für Normalbürger.

@Cocolinolein

Das was Du jetzt als Anwaltsdeutsch bezeichnest, möchte ich versuchen, wie folgt und stark vereinfacht zu übersetzen:

Der Besitzer des kleinen Freizeitstalls hat in seiner Kalkulation vergessen, dass er durch die Miete für den Stall Einnahmen hat, die er versteuern muss. Es bekommt ja schließlich Geld von Dir für die Miete des Stalls.

Diese Einnahmen (Geld, dass er von Dir bekommt) erhöhen sein Einkommen (Geld, dass er bekommt minus Geld, dass er ausgibt).

Dieses Einkommen wird besteuert.

Wie er die Mieterhöhung Dir gegenüber begründet, kann Dir jedoch total egal sein. Wenn Dein Vermieter mehr Stallmiete haben will, kannst Du entweder damit einverstanden sein oder mit ihm verhandeln. Wenn er nicht mit sich handeln lässt, dann wars das im Zweifelsfall mit dem Mietverhältnis.

Habt ihr da was schriftlich vereinbart?

@Bakaroo1976

Die Begründung ändert auch nichts. Wir hatten auch eine Mieterhöhung bekommen .Begründung: die erhöhten Energiekosten. Hallo? Die Energiekosten sanken gewaltig.  Aber die Mieterhöhung blieb trotzdem. Der  SB hätte auch ehrlich sagen können: Ich will mehr Geld. Basta.

Nein schriftlich ist garnichts! und manche sind der Meinung das ein Teil der Mieter garnicht gemeldet ist=keine abgaben. wir sind auf einem kleinen Dorf und nur 10 freizeireiter. vielen Dank für die Erklärung!! die Begründung mit den steuern nervt mich tierisch und möchte ich einfach wahrheitsbasierend haben

@Cocolinolein

Dann könntest du dir ja einen Stall suchen, wo alles fein säuberlich aufgelistet ist.

Ich weis ja nicht in was für einem kleinen Dorf du bist, aber bei uns gibt es weit und breit keinen Stall, der so wenig kostet.

Ich finde er hätte die Preiserhöhung gar nicht begründen müssen, nur das dem so ist. Dieses Recht hat er.

@friesennarr

Eine einseitige Vertragsänderung kann der Stallbesitzer nicht einfach durchziehen. Das ist eine Verhandlungssache. Wie kommen Sie darauf, dass dieser ein Recht darauf hat?

@Bakaroo1976

?? Einseitige Vertragsänderung??? Eine Mieterhöhung ist immer rechtes. Jeder der etwas vermietet, darf auch eine Preisänderung vornehmen.