Muss ich in Deutschland Steuern zahlen, wenn ich für die Vereinten Nationen arbeite?

6 Antworten

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Wie Dein Posting und der Link zeigen bekommst Du einen Vertrag als Berater (non staff) und nicht als Angestellter.

Die Sonderregeln der Besteuerung gelten für Mitarbeiter, also Angestellte der UN.

Die Einnahmen als Berater gehören ganz normal in Deine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung, die Du Deinem Finanzamt einreichst.

Wo genau hast du herausgelesen, dass die Consultant-Verträge nicht der Steuerfreiheit unterliegen?

@NoamS

Falsche Herangehensweise. Als natürliche Person mit Wohnsitz im Inland ist Dein Welteinkommen in Deutschland zu versteuern, außer irgendetwas macht die Sache dann steuerfrei.

Die Vereinbarung über die UN machen Beraterleistungen eben nicht steuerfrei.

@NoamS

Weil in allen offiziellen Texten dazu nur von Arbeitnehmern die Rede ist. Also abhängig beschäftigten.

Lt. Deinem Link, ist es bei Dir ein Consultant Vertrag "non Staff."

Die Vereinten Nationen sind als überstaatliche Organisation von der steuer befreit, gleiches gilt für Angestellte der VN. Wenn du als Consultant für die UN arbeitest, bist Du allerdings selbstständig für die UN tätig und musst das daher versteuern, über eine normale Einkommenssteuererklärung.

Laut der Firma, über die das ganze läuft

Die Firma hältst du für so unseriös und unglabwürdig, dass du deren Aussagen nicht vertraust? Was sost du denn da angeblich für die UN machen?

Die UN kann dir dazu sicher weitrere Auskunft geben oder dich an einen Steuerberater verweisen, der sich damit auskennt.

Wenn dein Arbeitsort Deutschland ist musst du auch deutsche Steuern bezahlen.