Kann Gerichtsvollzieher Schulden der Tochter bei den Eltern pfänden?

11 Antworten

Es gibt korrekte Vollstreckungsbeamte und eben die anderen. Die Eltern sind immer ein gefundenes Fressen für diese Typen. Da werden Sachen erzählt, die die andere Seite einfach nicht zu hören hat.

Gerichtsvollzieher versuchen natürlich einen möglichst hohen Druck zu erzeugen. Der ist natürlich maximal, wenn man den Eltern sagt: Wenn die Tochter nicht zahlt, dann gehen wir an Euch ran. Und die Eltern glauben es auch noch...

Es gibt auch Vollzugsbeamte, die immer wieder damit drohen, dass sie mit der Polizei zurück kommen. Sie sagen nur nicht, dass das angemessen bzw. nur verhältnismäßig sein kann.

Bei einer Insolvenz werden Strafen nicht gelöscht. Ob da jetzt das Geld an die Stadt dazu gehört oder nicht, sollte man in der Schuldnerberatung erfragen können.

Ich wäre auch so drauf zu sagen: Lieber Beamter treten Sie ein. Tun Sie Ihre Pflicht. Wenn Sie Fragen haben, stehen wir gern mit Auskünften zur Verfügung. Dann wird alles kommentiert, was er pfänden will. In der Regel wird Eure Tochter nichts haben, weder an Sachen noch an Geld, die nicht pfändungsfrei sind.

Der macht dann den Kuck-Kuck-Kleber. Die Pfankdgüter bleiben bei Euch stehen, dürfen auch noch weiter regulär genutzt werden. Dann werden Familienangehörige, Freunde und Nachbarn als Zeugen geholt, soweit keine Rechnungen mehr vorliegen. Mehr als unterschreiben werden die nicht tun brauchen, wenn es normal läuft.

Danach würde ich an den Bürgermeister herantreten. Mit der Liste unterm Arm und Fotos der gepfändeten Gegenstände. Vielleicht gibt es noch Bilder aus der alten Wohnung Eurer Tochter?

"Vielleicht" habt Ihr inzwischen rausgefunden, wann der Besucher seinen Innendienst-Tag hat. Also ohne Termin zum Bürgermeister und los...

Außerdem vorher die Tochter mal zum Amtsgericht schicken, vielleicht hat sie Anspruch auf einen Beratungsschein. Mit einem Anwalt könnte dann diskutiert werden, wie man eine softere Lösung findet oder wie man das rechtlich wasserdicht macht.

Wenn Eheleute nicht gegenseitig für Schulden haften, wieso dann Ihr für die Tochter?

Sie setzen Ihren Sohn eine Frist, bis zu der er ausziehen soll.

Der Sohn soll bei der Arge einen Antrag auf Genehmigung zum Umzug stellen. Bei den Antrag ist darauf zu verweisen, das gedroht wurde, in das Vermögen der Eltner zu vollstrecken, wenn er nicht umziehen sollte, was dazu führt, das er nicht mehr bei den Eltern wohnen kann.

Die Stadt wird sich freuen, die darf nämlcih die Wohnung zahlen, da die Unterkunftskosten beim Harz 4 von der Gemeinde zu tragen sind.

User "Gerhart" hat da recht, eine Frechheit. Wichtig ist hier nicht die häusliche Gemeinschaft, sondern nur das Eigentum der Tochter. Nur das kann gepfändet werden, Anderes geht ihn nichts an. Der Beamte wollte wohl etwas "Angst" machen auf eine üble Art. Ein Mietvertrag ist da hilfreich. Ein Gerichtsvollzieher hätte sicher auch nach Zutritt zum Zimmer der Tochter gebeten. Ein GV darf das (aber nur in das Zimmer der Tochter), der Herr von der Stadtkasse darf das meines Wissens nicht.

PatrickLassan  28.11.2014, 11:46
. Ein GV darf das (aber nur in das Zimmer der Tochter), der Herr von der Stadtkasse darf das meines Wissens nicht.

Vollziehungsbeamte der Kommunen des. Zolls oder der Finanzämter haben genau dieselben Recht wie ein Gerichtsvollzieher. Ohne einen richterlichen Beschluss muss man aber keinen von ihnen den Zutritt gestatten.

Hier war kein Gerichtsvollzieher tätig, sondern das Ordungsamt der Kommune. Ich würde mich sofort mit dem Büro des Bürgermeisters in Verbindung setzen und eine mündliche Dienstaufsichtsbeschwerde veranlassen. Dem rüden Vollzugsbeamten würde ich keinen Zutritt zu meinen Wohnräumen gestatten und notfalls die Polizei verständigen. Für eure Tochter baut ihr an der Haustür eine (Funk)Klingel und einen Briefkasten mit Namensschildern an und schließt einen Untermietvertrag mit winzigen Konditionen (150€) ab.

RoZiege 
Fragesteller
 16.03.2013, 18:58

Hallo!

Danke für die vielen und schnellen Infos! Habt Dank! Ja, alles ist schon etwas älter, viele Belege sind ja da..Kassenbon usw. Der Beamte sagte, dass das nicht interessiert, da wir in häuslicher Gemeinschaft leben. Und dann müssen wir nachweisen, was uns gehört...aber erst einmal pfänden. Der Rat mit Klingel und Briefkasten ist gut und wir werden einen Mietvertrag aufsetzen.....wie gesagt, wir haben nur Angst, dass das Finanzamt das dann als Einnahmen sieht und wir somit dann doch wieder etwas zahlen müssen.... Ach, ist schon verzwickt. Ich glaube, hier hilft wohl der normale Verstand nicht...weder bei unserer Tochter, och auf der anderen Seite. Das die Forderungen richtig sind ist ok und sie sollten ihr Geld bekommen - ist einfach Richtig und sol so sein: Nur wie gesagt, wir haben nix.

Mein dank auch an alle anderen Schreiber! Ganz herzlichen Dank! Und ich werde mal nachfragen, was das für ein Mann war... und ob er da vielleicht wirklich etwas sehr übertrieben hat, in der Hoffnung, dass wir zahlen.

Falls ihr noch weitere Infos habt - ich nehme jede Anregung sehr gerne an! Also: Habt Dank!!

Gerhart  17.03.2013, 10:32
@RoZiege

Ich kenne eure Einkommensverhältnisse nicht in Zahlen. Aber in der jährlichen gemeinsamen Einkommensteuererklärung könnt Ihr getrost Einnahmen aus Vermietung angeben. Bei 150€/Monat abzüglich der Nebenkosten bleiben etwa 110€/Monat Nettoeinnahmen. Instandhaltungskosten für das Haus können ebenfalls auf die Mieteinnahmen als Werbekosten angerechnet werden. Da habt ihr ca. 1000€/Jahr zu versteuern, wenn überhaupt. Der Nachweis, dass Ihr mit eurer Tochter keinen gemeinsamen Haushalt führt, kann durch getrennte Konten und regelmäßige Mietzahlungen geführt werden.

Nun sagte uns der GV, da unsere Tochter ein Zimmer bei uns bewohnt, kommt er beim nächsten Mal und wird pfänden? Und zwar auch bei uns, da nicht feststellbar ist, wem hier was gehört! Wir müssten dann beweisen, dass unsere Einrichtung, Geräte usw. auch uns gehören....

Ein Gerichtsvollzieher darf Sachen nicht pfänden, wenn Ihr belegen oder bezeugen könnt, dass Sie Euch gehören.

Von den Sachen, die im Zimmer Eurer Tochter stehen, wird er erst einmal natürlich davon ausgehen, dass sie ihr gehören.

Es ist aber auch so, dass nicht alles gepfndet werden darf bzw. kann.

Mache Sachen darf man haben und andere Sachen bringen einfach nicht genügend Geld. Der Gerichtsvollzieher muss abwägen, ob es sich lohnt die Sachen zu pfänden.

Gerichtsvollzieher sind sogar oft verständnisvolle Menschen. Die sind auch lieber an einer gütlichen Einigung interessiert.