Steuererklärung,kann man laufband absetzen?

6 Antworten

Da kein beruflicher Bezug für eine Notwendigkeit der Anschaffung eines Laufbandes besteht, sind die Kosten nicht als Werbungskosten ansetzbar.

Bliebe die Frage, ob es sich um außergewöhnliche Belastungen handeln könnte. Der von dir angeführte Vergleich mit den Kosten für ein Fitnessstudio hilft hier auch nur bedingt weiter.
Die Kosten für ein Fitnessstudio wären nur außergewöhnliche Belastungen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. https://www.smartsteuer.de/portal/tipp/besuchen-sie-ein-fitness-sportstudio/412.html
Ansonsten handelt es sich schlicht um steuerlich nicht relevantes Privatvergnügen.

Davon abgesehen wird bei außergewöhnlichen Belastungen eine zumutbare Belastung in Höhe eines Satzes zwischen 1 und 7 % vom Gesamtbetrag der Einkünfte gegengerechnet, so dass sich die Kosten meist überhaupt nicht auswirken.

Nein, denn es bestand doch gar keine Notwendigkeit für die Anschaffung des Geräts. Du sollst regelmäßig Sport treiben, heißt doch nicht automatisch, dass man sich Sportgeräte in die Wohnung stellen muss.

Du könntest in ein Studio gehen, du könntest auf der Straße joggen oder einfach gar nicht joggen und Gymnastik innerhalb deiner Wohnung machen.

Das soll jetzt weder herzlos noch wenig mitfühlend klingen, aber gegen die fehlenden Haare kannst du ein Rezept für eine Perücke bekommen oder du trägst Mützen/Schals/Tücher. Augenbrauen rasieren sich viele Menschen weg und malen sie dann an. Sieh's mal positiv, dir bleibt das Rasieren erspart, kauf dir einen Augenbrauenstift. Ok, die fehlenden Wimpern sind ein Problem. Wer achtet allerdings auf deine Wimpern, wenn du an ihm vorbeiläufst?

bienchen53 
Fragesteller
 16.02.2017, 11:47

Ich werde es mal versuchen, denn die Mitgliedschaft zahlen sie ja auch....Es ist natürlich prima, mit einer Perücke Sport zu treiben :) Aber wenn man selber nicht betroffen ist (zum Glück! ) denkt keine Haare keine Augenbrauen und Wimpern sind keine Probleme, aber danke für die Rückmeldung!

TreudoofeTomate  16.02.2017, 11:49
@bienchen53

Naja, stimmt, zum Glück bin ich nicht betroffen. Allerdings sind in meiner Familie momentan zwei Personen in derselben Situation. Ich bilde mir daher ein, mitreden zu können.

Die Haare wachsen allerdings sehr schnell wieder. Vier Wochen nach der letzten Chemo waren sie schon wieder etwa 5 mm lang.

Schreibe es doch einfach mal auf deine Steuererklräung so rauf. Weil du ja aussergewöhnliche Belastung zuschreibst. Das ist soweit o.k, da solche Belastungen auch erst ab einem bestimmten Wert beanstandet werden.

Wobei wohl auch Haare, Augenbrauen und sowas genau als aussergewöhnliche Belastung zählen. Wenn du sie eben benötigst, um soweit wie möglich normal deinen Job zu erfüllen. Ist ja so, das du sie durch Krankheit verloren hast. Solche Betroffenen dürfen natürlich Sachen absetzen, die der "normale" ja garnicht hat., die  aber für dich nötig sind, um möglichst normal zu leben oder deinen Job auszuführen.

Bei höheren Beträgen würdde ich sogar Anwälte / Stuerberater aufsuchen. Weil es eben nicht um 20 Euro geht. Da kann man sicher deutllch höhere Werte absetzen, weil diese Ausgaben eben nötig sind.

Ich schließe mich der breiten Meinung an und würde ebenfalls Nein sagen.

Dennoch würde ich es probieren als außergewöhnliche Belastungen abzusetzen, wenn man die passende Begründung hat, wie z.B.

,,Da ich mich aber ohne Haare & Augenbrauen & Wimpern unwohl fühle unter Leuten zu gehen"

Vielleicht öffnet sich ein Hintertürchen wenn man dies geschickt verpackt, da es die Psyche belastet. Vielleicht bastelt du hierzu eine Begründung ausführlich zurecht und legst es der Steuererklärung bei.

Das Laufband ist eh schon gekauft.. vielleicht hast du Glück und folgen deiner Auslegung, oder lassen die Kosten unberücksichtigt.

P.S. Ich wünsche dir gute Besserung... hoffentlich besiegst du den Krebs.

Wenn überhaupt, dann wäre dies über die außergewöhnlichen Belastungen möglich. Diese müssen aber eien bestimmten Prozentsatz des Einkommens überschreiten, um abgesetzt werden zu können. Alles unter diesem Prozentsatz muss man selbst tragen.

Es ist aber fraglich ob ein FA die Anschaffung eines Sportgerätes als Krankheitskosten akzeptiert.