Steuererklärung 2012 - Einkauf bei einer Behindertenwerkstatt

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Lege die Originalrechnung zunächst in vollem Umfang unter "Spenden" mit deiner Steuererklärung ein. Da Spendenquittungen geprüft werden, wirst du dann erfahren, wieviel von der Gesamtrechnung als Spende anerkannt werden können.

Juristisch: Bei Weiterveräußerung von Erzeugnissen anderer anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen wird die von diesen erbrachte Arbeitsleistung berücksichtigt. Die Werkstätten bestätigen das Vorliegen der Anrechnungsvoraussetzungen in der Rechnung.

Bei einem Spitzensteuersatz von meist 25-35 % macht also eine Spende über schon 10 Euro eine Steuererstattung von 2,50 - 3,50 Euro aus!

Vielleicht unter Spenden. Die Waren sind ja eigentlich überteuert, deswegen kann man diesen überhöhten Kaufpreis als Spende ansehen.

Nach meiner Meinung wirst du die Qittungen dafür, als Privatperson wie nach Aussage von "alterman 58" absetzen können.Eintragen müsstest du sie Unter Ausergewöhnliche Belastungen bei "Andere Aussergewöhnliche Belastungen " Quittungen im Orginal Beifügen und es müsste Berücksichtigt werden. Ob nun aber auch wirklich relevant für dich kannst du einfach feststellen wenn du ein PC Programm benutzt und die Summe eingibst und dann zum ende des Programms gehst auf Steuerberechnung : dann siehst du anhand der Erstattung was und wieviel du , welcher Betrag indem Fall für dich zutreffend ist . Erhöht sich dein Betrag aber nicht ist dann die Angabe der Ausgaben für dich somit nicht Steuerrelevant und du brauchst dir die mühe nicht machen die Qittungen und Angaben mit einzureichen. MFG Rudi

Also, wenn es sich um eine Spendenquittung handeln sollte, dann sollte das auch genauer drauf stehen. Verrate mal was wirklich auf der Rechnung steht.

Die Abgabe kommt in Betracht für alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen. Sie ist zu zahlen, wenn nicht mindestens 5 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt sind (siehe SGB IX Teil 2 Kapitel 2 Beschäftigungspflicht). Sollte dies nicht der Fall sein, kann der bezahlte Betrag nirgends angesetzt werden. Ist dies jedoch der Fall, mindert der bezahlte Betrag die Ausgleichsabgabe.