Steuererklärung und Fahrgeld?

2 Antworten

Die 6€ Fahrgeld sind eine Art Vorschuss, den du von Randstad bekommst, damit du die Fahrtkosten nicht völlig aus eigener Tasche zahlen musst. Auf deiner Steuererklärung kannst du dann die 30 Cent/km angeben, musst jedoch die 6 Cent/km davon abrechnen, denn die hast du ja schon von Randstad erhalten. Das ist quasi nur eine Kostenverteilung mit der dir Randstad einen Teil deiner Steuerrückzahlung sofort auszahlen kann. Je nach Unternehmen sind sogar die vollen 30 Cent/km möglich, aber das entscheidet jedes Unternehmen für sich.

In jedem Fall solltest du die Steuererklärung Anfang nächsten Jahres machen und dann deine Fahrtkosten abzüglich der Vorleistung von Randstad angeben. Randstad ist jedoch keinesfalls gesetzlich verpflichtet dir die vollen 30 Cent/km zu zahlen.

Manu141 
Fragesteller
 18.09.2017, 12:05

Also hat es nichts damit zutun, dass da Steuerfrei hinter steht, und ich Ende des Jahres dann nichts bekomme? 

Müsste ich dann nicht voll viel zurück bekommen? Oo

SherlockSchaf  18.09.2017, 12:14
@Manu141

Steuerfrei heißt nur, dass auf das Fahrgeld nicht noch extra Steuern gezahlt werden müssen, sondern du die vollen 6€ ausgezahlt bekommst.

Was die Steuererklärung betrifft, so kannst natürlich nur soviel Steuern zurückerhalten, wie du maximal überhaupt gezahlt hast. Da es sich bei dir um eine Ausbildung handelt, wirst du bis Ende des Jahres nicht mehrere 1000€ Steuern gezahlt haben, wie ein gewöhnlicher Arbeitnehmer. Wahrscheinlich wirst du sogar deine kompletten Steuern zurückerhalten, weil du nicht einmal die Untergrenze des zu versteuernden Einkommens erreichen wirst... also zumindest dieses Jahr.

Randstad gewährt Dir einen steuerfreien Zuschuß.Das ist eine rein freiwillige Leistung.Sofern der Gleichbehandlungsgrundsatz beachtet wird,also an alle Mitarbeiter,oder auch an alle Azubis (Betriebsvereinbarung) gezahlt wird,obliegt deren Höhe allein dem Arbeitgeber.

Du machst Deine Steuerklärung und gibst im Formular das Fahrgeld an.

Im Steuerblatt was Du vom Arbeitgeber erhältst,ist eine Spalte,wo steuerfrei Arbeitgeberleistungen aufgeführt sind.

Solltest Du das Blatt nicht mit einreichen,dazu bist Du nicht verpflichet,dann bitte abschreiben und in den Steuerbogen übertragen.

Es ist eh eine Schande,das Selbstständige alle Kosten und meist auch einen Privatwagen als Betriebskosten ansetzen,

während es für Arbeitnehmer nur Almosen gibt.Mindestens 1 Euro/km  müsste die Entschädigung sein,wenn man davon ausgeht ,das das Auto für den Beruf angeschafft wird,und die hohen Pendelkosten grundsätzlich der Politik der 80er Jahre geschuldet ist,nämlich die Familien auseinanderzureissen.

PatrickLassan  18.09.2017, 12:55

Es ist eh eine Schande,das Selbstständige alle Kosten und meist auch einen Privatwagen als Betriebskosten ansetzen,

Tun sie das, nennt man das Steuerhinterziehung. Auch Selbständige und Gewerbetreibende können nur die mit ihrer Tätigkeit in Zusammenhang stehenden Kosten als Betriebsausgaben geltend machen.

Rutscherlebnis  18.09.2017, 13:12
@PatrickLassan

Klasse ! Und wenn man nicht gerade einen sich deutlich als Privatwagen erkennbaren Wagen privat nutzt,dann ist es nicht nachweisbar.Lieber Patrick warum erkennst Du nicht einfach mal an,das die Schere zwischen Selbständigen und Nichtselbständigen in den Rechten immer weiter auseinanderläuft? Hier ist es auch der Status Quo der Sazialversicherung,der jahrzehntelang Gültigkeit hatte.

PatrickLassan  18.09.2017, 13:15
@Rutscherlebnis

Ich erkenne eine Menge an, ich habe nur ein Problem mit grundsätzlich falschen Antworten.

Rutscherlebnis  18.09.2017, 13:17
@PatrickLassan

Ja,deshalb gab es auch den Manchester -Kapitalismus,auf den wir uns gerade im Eiltempo hin zurückbewegen.Das erkennen aber ganz andere als ich.^^

kevin1905  18.09.2017, 13:18

Es ist eh eine Schande,das Selbstständige alle Kosten und meist auch einen Privatwagen als Betriebskosten ansetzen,

Wenn ein Fahrzeug zu weniger als 10% betriebliche genutzt wird, darf es nicht als Betriebsausgabe angesetzt werden. Betriebliche Fahrten werden dann mit 0,30 € / km angesetzt.

Bei einer betrieblichen Nutzung von 10 bis 50% wird gewillkürt, heißt der Selbständige kann frei entscheiden ob er den Wagen ins Betriebsvermögen nimmt und dann über 1% Methode oder Vollkostenrechnung (Fahrtenbuch) laufen lässt oder doch wie oben.

Ab 50% MUSS das Fahrzeug ins Betriebsvermögen und Fahrten entsprechend abgerechnet werden.

Ich finde es auf der anderen Seite unverschämt, dass Angestellte steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge bekommen und ich die Hälfte derer SV-Beiträge aufwenden muss, ohne selbst was davon zu haben.

Irgendwo gleich sich alles aus, daher verstehe ich diese Aussage nicht.

Rutscherlebnis  18.09.2017, 13:26
@kevin1905

Was? Du hast nichts davon einen Menschen am Ruhetag,am Feiertag zu beschäftigen,Ihn beschäftigen zu dürfen? Da gleicht sich gar nichts aus.Keine Reparaturen kannst absetzen,der Minibetrag solls so aussehen lassen,das die Kosten dem AN als Werbungskosten anerkannt werden.Als Abwerbungskosten nach Norwegen vielleicht.^^ Und Du sollst nach Möglichkeit nicht selbst am Sonntag arbeiten,und wenn Du glaubst Arbeitnehmer dann beschäftigen zu müssen,was Du nicht musst,aber Deine Fabrik effizienter auslasten willst...darf das nix extra kosten? 

kevin1905  18.09.2017, 14:00
@Rutscherlebnis

Was? Du hast nichts davon einen Menschen am Ruhetag,am Feiertag zu beschäftigen,Ihn beschäftigen zu dürfen?

Nö, aber glaubst du ich erhalte einen Zuschuss wenn ich Sonn- und Feiertags einen Kunden sehe? Ganz sicher nicht.

Keine Reparaturen kannst absetzen

Kannst du als Selbständiger auch nur dann wenn der Wagen im Betriebsvermögen liegt. Hier gibt es keinen Unterschied zum Arbeitnehmer.