Steuererklärung trotz Berater selber machen?

5 Antworten

Ob du die Steuererklärung selbst machen kannst, aber gleichzeitig das Mandat bei deinem Steuerberater lassen kannst, solltest du am Besten mit ihm klären. Solltest du das Mandat vollständig entziehen wollen, kannst du das natürlich auch tun. Wende dich aber auch hierzu an deinen Steuerberater. Dieser kann dir am Besten beantworten, ob das Möglich ist.

Natürlich kann es dir keiner verbieten, die Steuererklärung selbst abzugeben. Das darfst du immer tun. Wenn du das Finanzamt über die Gründe informierst (Entzug des Mandats), warum die Steuererklärung nicht vor dem 31.05. eingegangen ist, sollte es keine Probleme geben. Auch ich habe meine Steuererklärung schon öfters nach der Frist abgegeben und mit Begründung war das bei mir auch nie ein Problem.

Ein einfacher Anruf bei Ihrem Berater reicht aus. Sagen Sie ihm, das sie ab sofort die Steuererklärung selbst machen wollen.

Wenn Sie nachzahlen müssen, ist das ein kleines Problem, da ab dem 31.05.16 Säumniszuschlage fällig werden, ist aber nicht die Welt. Wenn Sie mit einer Erstattung rechnen, dann passiert erst mal nichts.. denn die Bemessungsgrundlage ist die Steuerlast (also wenn man zahlen muss).

echt?

seit 31,05,16 werden Säumniszuschläge fällig?

Quelle?

@wurzlsepp668

Ach Mist.. ich hab wirklich SäumZ geschrieben^^ meinte natürlich den Verspätungszuschlag 152 ao

@MickyFinn

und diesen ja auch nur dann, wenn eine Verpflichtung zur Einreichung der Steuererklärung besteht.

Habe ich schon nach 2 Jahren selbst übernommen, wenn sich an Deinem Einkommen oder evtl. Anlagen oder Immobilien nichts gravierendes geändert hat, musst/kannst Du es selbst machen

Normalos haben ja nur Zeit bis dato diese abzugeben

Das ist so nicht richtig, nur wenn sie bis dahin verpflichtet sind, eine abzugeben. Das ist aber nicht immer der Fall. 

Ich bin Bearbeiter beim Finanzamt. Und mir graust immer vor den  unqualifiziert (also ohne Steuerberater) erstellten Steuererklärungen.