Hat jemand Erfahrung mit Finanzämtern?

4 Antworten

Du musst beim Finanzamt einen Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung ausfüllen und dort deine gewerbliche Tätigkeit anmelden.

Das Finanzamt wird dann deine Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen. Für den "online Handel" benötigst du noch eine USt-ID zum Nachweis das du steuerlich geführt wirst.

Solltest du mehr als 22.000€ Umsatz erwarten, kommt die Kleinunternehmerregelung gem §19 UStG nicht in Betracht.

Andernfalls musst du jährlich deine Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR abgeben, je nach Herangehensweise des FA ebenfalls die GewSt Erklärung und USt Erklärung.

Bist du kein Kleinunternehmer musst du am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.

Zusätzlich musst du deine Gewerbliche Tätigkeit natürlich noch beim Gewerbeamt anmelden.

siola55  05.06.2022, 23:06
Du musst beim Finanzamt einen Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung ausfüllen und dort deine gewerbliche Tätigkeit anmelden...

Ist natürlich Unsinn - du verwechselst dies mit einer freiberuflichen Selbstständigkeit :-((

https://www.klicktipps.de/gewerbe-freiberuf.php

anTTraXX  05.06.2022, 23:17
@siola55

Ich weiß zwar nicht woher du meinst dein Wissen zu beziehen.

Aber egal ob selbständig Tätige oder Gewerbetreibende müssen, U.a. für die Prüfung der Unternehmereigenschaft, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen. Dies muss seit 01.01.2021 digital erfolgen.

Gerne noch kurz der Hinweis direkt von Elster.de

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen
Voraussetzung:
Aufnahme einer
gewerblichen, oder
selbständigen (freiberuflichen), oder
land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit

Zu finden hier:

https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/fseeun

Es mag richtig sein das die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt durchzuführen ist, dies erwähnte ich. Es entbindet aber nicht von der Bringeschuld beim FA für die Vergabe einer StNr

PatrickLassan  06.06.2022, 10:54
@siola55
Ist natürlich Unsinn - du verwechselst dies mit einer freiberuflichen Selbstständigkeit

Das ist kein Unsinn. Der Fragebogen ist auch von Gewerbetreibenden abzugeben.

siola55  06.06.2022, 11:19
@PatrickLassan

Ja klar - aber nach der Anmeldung eines Gewerbes bei der Stadt oder der Gemeinde; beim Finanzamt kannst du doch kein Gewerbe anmelden, sondern nur die freiberufliche Tätigkeit:

Du musst beim Finanzamt einen Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung ausfüllen und dort deine gewerbliche Tätigkeit anmelden.
anTTraXX  06.06.2022, 12:06
@siola55

Die Anmeldung ist dem Finanzamt sowas von egal. Wenn du den FsE dort einreichst, bekommst du deine StNr.

Ob du dich beim Gewerbeamt anmeldest oder nicht ist ührt nicht zu einer Rückstellung des Antrags. Zumal diese Überprüfung auch nicht in das Aufgabenbereichs eines FA gehört

grossefrau681  10.02.2023, 12:46
@anTTraXX

Auch hier liegen der Herr wie so oft falsch.

Das Finanzamt bekommt die Mitteilung des Gewerbeamtes und verbindet diese mit dem Fragebogen.

Erst dannach wird eine Steuernummer vergeben und die Signale gesetzt.

anTTraXX  10.02.2023, 12:57
@grossefrau681

Der Rest ist natürlich aucb veraltet und quatsch

Können sie zur Not hier nachlesen.

Ein Gewerbe meldet man nicht beim Finanzamt, sondern beim Gewerbeamt (gehört vielerorts zum Ordnungsamt) an. Die informieren dann das Finanzamt und die IHK, die sich dann bei dir melden.

anTTraXX  05.06.2022, 21:26

Die Bringeschuld beim Finanzamt liegt beim Steuerpflichtigen auch mit Anmeldung beim Gewerbeamt.

Wenn du schon ein Gewerbe hast hast du doch schon einen Steuerberater.

Der macht das für dich

Natürlich könntest du auch selbst einfach zum Finanzamt.

Aber da du eh das Gewerbe anmelden musst wird das darüber eh schon gemeldet

du zäumst das Pferd von hinten auf .. das Finanzamt kommt dir bestimmt nicht entgegen - du weißt aber auch, das du ein "Buch führen musst" sprich Buchführung, sonst kannst du selbst "Rüben verziehen" nicht ohne das Finanzamt betreiben