Frage zum Verlustvortrag - Studium/Weiterbildung?
Hallo zusammen,
ich habe folgende Situation:
Ich bin 25 Jahre als und beginne im August mit meiner Vollzeit schulischen Weiterbildung zum Techniker (2 Jahre).
Ich habe dieses Jahr nur im Januar als Angestellter gearbeitet und Steuern gezahlt. Jetzt weiß ich das ich die Steuern die ich gezahlt habe wieder zurück bekomme, da ich den Freibetrag nicht überschritten habe.
Aktuell bin ich arbeitslos und beziehe ALG1. Ab der Weiterbildung kriege ich Meister Bafög (ca. 700€ im Monat/Vollzuschuss).
Da ich mir ein Notebook für die Weiterbildung kaufen muss, würde ich es gerne von den Steuern absetzen, aber mehr als im Januar habe ich nicht an Steuern gezahlt. Dementsprechend kriege ich auch nichts für den Notebook zurück.
Jetzt habe ich was vom Verlustvortrag gehört:
Fahrtkosten, Arbeitsmittel (Notebook, Maus usw..), Klassenfahrt und was noch alles dazu gehört könnte ich in den nächsten zwei Steuererklärungen angeben und bekomme das komplette Geld auf meine zukünftigen gezahlten Steuern gegen gerechnet, sozusagen wenn ich wieder arbeiten gehe. Sehe ich das so richtig ?
1 Antwort
So einfach ist es leider nicht, denn es gibt mehrere Szenarien und Möglichkeiten.
- Das Finanzamt sieht den gesamten Laptop als Objekt der privaten Lebensführung (§ 12 Nr. 1 EStG)
- Wenn das Finanzamt aber einen Aufteilungsmaßstab hat und du dies auch glaubhaft machen kannst, dann kannst du die Kosten anteilig für die Weiterbildung absetzen.
- Der Laptop fällt dann unter § 9 (1) S. 3 Nr. 6 und 7 EStG und ist dann somit bei anteiligen Kosten von über 800€ abzuschreiben.
- Wenn die anteiligen Kosten unter 800€ liegen kannst du diese direkt als Verlustvortrag nutzen um in Zeiten von zu zahlender Einkommensteuer diesen mindernd auf dein zu versteuerndes Einkommen zu nutzen.
Wenn du die USt mit einbeziehst ja, ich habe mich aber an das Gesetz gehalten.
ist ein Student vorsteuerabzugsberechntigt?
die 800 € lt. Gesetz sind ein NETTObetrag.
Ja, mein Fehler.
Ne nicht mein Fehler, du verwirrst mich gerade. Es ist vollkommen egal ob du VorSt-Berechtigt bist oder nicht, denn selbst mit der USt kommst du auf 952€. Wenn du die USt von den AK abziehst, falls diese über 952€ liegen, dann kommst du eben auch nicht mehr auf 800€ Netto.
für Arbeitnehmer gilt die GWG-Grenze 952 €! auch Unternehmen, die keinen Vorsteuer-Abzug nutzen können (Ärzte) haben 952 € als GWG-Grenze
Rechne mal die Umsatzsteuer daraus, wo landest du?
PS: Ärzte haben auch manchmal die Möglichkeit VorSt abzuziehen.
952 € abzüglich 19% Umsatzsteuer ergibt 800 € netto. Somit GWG
du willst also allen Ernstes mit einem Steuerberater über das Steuerrecht diskutieren? Geile Idee!
Was habe ich denn die ganze Zeit gesagt bzw. versucht zu erklären?
Was Anderes habe ich nie behauptet.
Ich glaube wir haben einfach nur aneinander vorbei geredet. Der Auslöser war mein Fehler, dass ich oben nicht netto dazu geschrieben habe.
Also der Notebook wäre zu 100% für die Weiterbildung. Zuhause habe ich Tower PC womit ich Privat meine sachen erledige. Der Notebook kostet 780€ (Brauche was CAD fähiges). Da der unter 800€ kostet könnte ich es ohne Probleme in den Verlustvortrag erwähnen, oder ?
Abgesehen vom Notebook... Der ganze andere kram, würde problemlos durchgehen (Fahrtkosten,Klassenfahrt usw...) ?
Wenn das Finanzamt das Notebook 100% anerkennt, dann ja. Aber ich kann dir natürlich hier nicht sagen, ob der Finanzbeamte dies tun wird, aber versuch es.
Grundsätzlich hat der andere Kommentator auch Recht, denn die 800€ sind ein Nettobetrag, du kannst also auch Objekte Abschreiben, die 952€ in der Anschaffung gekostet haben, da das Gesetzt davon die Umsatzsteuer abzieht landest du dann Netto bei maximal 800€.
Mal schauen, würde den Notebook jetzt schon kaufen, da eine neue CPU Generation in den nächsten Wochen auf dem Markt erscheint und viele Laptops mit der alten Generation günstiger werden. Da der Sprung bis August noch ca. 4 Monate andauert, könnte es sein das ich eher auf 90:10 vom FA bewertet werde, meiner Vermutung nach... Aber mal schauen..
Danke für die Info erstmal ! Aber nochmal zu meinen vor letzten Kommentar... (Möchte einfach sicher gehen :))
Bücher, Fahrtkosten, andere Arbeitsmaterialien, Klassenfahrt usw... Gebe ich ganz normal an und das FA akzeptiert es auch ? Auch wenn ich Bafög beziehe ?
Genau, da diese ebenso als Werbungskosten abzugsfähig sind.
Und das Bafög spielt in dem Fall keine Rolle ?
Solange du unter dem Steuerfreibetrag bleibst ist alles gut, denn da zahlst du noch keine Einkommensteuer, wenn du jedoch dadrüber kommst, dann vermindert sich dein Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit nach den Werbungskosten und du müsstest dann mehr Werbungskosten haben als deine zuzahlende Einkommensteuer hoch ist um einen Verlustvortrag zu haben. Den Arbeitnehmer-Pauschbetrag lasse ich mal weg, da der bei einem zu versteuernden Einkommen von 700€ monatlich eh keine Rolle spielt.
Btw. Ist das Bafög auch grundsätzlich steuerfrei, somit brauchst du dir bei nur Bafög eh keine Gedanken machen.
vielen Dank für deine Infos!
Sorry wegen der doppelten Antwort, habe leider die falsche Fläche angetippt.
Ah ich hatte leider überlesen, dass du Meister-Bafög kriegst, dass ist leider nicht steuerbefreit, dürftest aber dann trotzdem unterm Steuerfreibetrag liegen. Sorry.
zu 3: wenn die anteiligen Kosten über 952,01 € liegen, ist anteilig abzuschreiben.