Aus versehen Lohnsteuerbescheinigung vom Minijob in die Einkommensteuererklärung abgegeben ?

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Hallo Reinhold, grundsätzlich werden Einkommen- bzw. Lohnsteuer für Mini-Jobs mit 2% vom Lohn pauschal abgeführt. Dies trifft auf die Mehrzahl der MiniJob-Arbeitsverhältnisse zu, so dass, das Finanzamt dem Grunde nach keine Steuer auf diesen Lohn erheben darf. 

Ist die Einspruchsfrist abgelaufen heißt es nicht automatisch, dass nichts mehr geht. Sollte die Einspruchsfrist tatsächlich abgelaufen sein, greifen dann die sog. Korrekturvorschriften der Abgabenordnung so lange die Festsetzungsverjährung nicht abgelaufen ist, was bei Dir nicht der Fall sein dürfte. Greifen dürfte m.E. entweder § 129 AO oder § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO.

grundsätzlich werden Einkommen- bzw. Lohnsteuer für Mini-Jobs mit 2% vom Lohn pauschal abgeführt.

Das ist hier nicht der Fall, da ja eine Lohnsteuerbescheinigung vorliegt.

@MenschMitPlan

Ok, das hatte ich überlesen. Ja, in dem Fall zählen die Einkünfte mit zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und werden mit Deinem persönlichen Steuersatz versteuert. Auf KEINEN Fall führt eine zusätzliche Besteuerungsgrundlage i.H.v. EUR 800 zu Steuern i.H.v. EUR 800, dies würde bedeuten das der Steuersatz bei 100% liegt.

Wenn Dein Lohn um 800,00 € zu hoch angesetzt wurde, hast Du nie und nimmer 800,00 € weniger Erstattung erhalten. Das wäre nämlich nur bei einem Steuersatz von 100 % möglich.

Konkret wird die Erstattung wohl um maximal 25 % von 800 = 200,00 € zu niedrig ausgefallen sein.

Das Finanzamt hat Deine Daten ungeprüft übernommen. Das ist bei den den vielen Steuererklärungen nicht anders möglich, insbesondere auch nicht bei den "einfachen" Erklärungen.

Und Du hattest die Möglichkeit, innerhalb der Einspruchsfrist Deine Angaben und den Bescheid zu prüfen.

Die Einspruchsfrist ist eine Ausschlussfrist. Wenn sie abgelaufen ist, geht nichts mehr.

ok danke für die schnelle Antwort, das ist natürliche schade(oder Schande...), dass da nichts mehr geht. Obwohl Daten ungeprüft zu übernehmen ja auch kein Kavaliersdelikt ist. Das heißt dann wohl, ich kann das Geld vergessen. 

@MainRyne

Du hast doch eine falsche Angabe gemacht und willst dem FA einen Vorwurf machen (Kavaliersdelikt)? Gehts noch?

Und kläre doch den Widerspruch endlich auf? 800 Euro mehr Lohn = 800 Euro weniger Erstattung?!?!?

@Hefti15

Aber nein, anscheinend hab ich ja alles richtig gemacht. Ich habe eine Steuerbescheinigung bekommen und diese habe ich mit abgegeben. Und laut den Antworten hat das FA die richtig miteinbezogen. Das klingt für mich schon vernünftig. Bin jetzt auch schlauer :D Trotzdem danke.

Wenn du für einen Minijob eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten hast, dann wurde dieser nach den individuellen Steuermerkmalen abgerechnet. D.h., der Arbeitgeber hat keine pauschale Lohnsteuer abgeführt. Demzufolge sind die Einnahmen aus diesem Minijob auch zutreffend mit in die Veranlagung einbezogen worden.

Da kann man nur sagen :"selbst schuld". Hak es ab und verbuche das Manko unter der Rublik "Lehrgeld".