Steuererklärung - Kosten geltend machen, die von Fremdkonto überwiesen wurden?
Hallo alle miteinander!
Mein Freund ist in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Deshalb habe ich einige offene Rechnungen in den letzten Monaten für ihn überwiesen. Darunter waren auch geschäftliche Rechnungen, die er bei der nächsten Steuererklärung unbedingt als Kosten angeben muss, sonst fressen ihn noch zusätzlich die Steuern auf! Denn bei seiner Tätigkeit sind die Umsätze deutlich höher als der Reingewinn. Er hat jetzt dementsprechend private Schulden bei mir über diese Beträge. (Das ist jetzt nicht das Problem, ich erwähne dies nur der Vollständigkeit halber.)
Wie gehen wir bei der nächsten Steuererklärung vor, damit er die von mir vorgestreckten Kosten geltend machen kann?
Abgesehen von der Handyrechnung und der Kfz-Versicherung, die bar bezahlt wurden, aber ja problemlos nachweisbar sein müssten, ist über meine Kontoauszüge natürlich alles nachvollziehbar.
Vielen Dank schon einmal!
4 Antworten
Hier habt ihr ein Problem. Generell kann er nur die Aufwendungen geltend machen, die ihm auch tatsächlich entstanden sind. Es wäre besser gewesen, wenn du ihm das Geld gegeben hättest und er es dann von seinem Konto aus überwiesen hätte.
Du kannst nur versuchen, die Sachen so einzureichen und hoffen, dass das Finanzamt die Beträge akzeptiert. Evtl. könnt ihr das auch über einen schriftlichen Kreditvertrag regeln.
Wenn du die Beträge bezahlt hast, sind ihm keine Kosten entstanden. Anders sieht es bei einem Kreditvertrag zwischen euch aus. Dann hätte es ja über den Kredit und dein Konto eine mittelbare Zahlung gegeben.
Ja ich würde es auch mit einem Privatkredit lösen (kurz oder langfristige Verbindlichkeit) somit ist ein Zusammenhang gegeben warum Du seine Rechnungen gezahlt hast.
Was abgesetzt werden kann ist meines Wissens nach auf jedenfall eine belegte Überweisung von ihm an Dein konto, wo er dann die Verbindlichkeit zurückzahlt (natürlich alles dokumentieren und alle Belege aufheben wo Du diesen Betrag bereits ausgegeben hast)
Eine Frage, zwei Meinungen ;-).
Vielleicht haben wir ja jemanden da draußen, der sich begründet für eine der beiden Varianten entscheiden kann? Vielleicht einen Fachmann oder eine Fachfrau, der bzw. die das ganz sicher weiß?
wfwbinder ist wohl vom Fach!
Glaub ihm ruhig.
Natürlich kann er die abziehen.
Er hat das ja als Verbindlichkeiten bei Dir.
Vermutlich macht er eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung. Einfach abziehen. (wenn er seine Schulden bei Dir tilgt ist das natürlich dann nciht abzugsfähig.
Sollte er bilanzieren einbuchen über Verbindlichkeiten ......
So kommt mir das Ganze auch logisch vor, vielen Dank!
Es ist so, auch meine Mandanten haben mal von Freund, Freundin, Ehefrau usw. etwas auslegen lassen.
Aber sind ihm die Kosten nicht trotzdem entstanden? Ich habe das Geld für ihn überwiesen, klar, aber er schuldet mir diese Beträge ja jetzt. Es handelt sich also um einen Privatkredit, den wir ja auch schriftlich fixieren können. Müsste es demnach nicht ok sein, diese Kosten, die ja nachweislich entstanden sind, geltend zu machen?