Steuererklärung Einfache Fahrt zur Arbeit 300km, kein Zweitwohnsitz wie angeben?

1 Antwort

Angestellter ? Dann einfach die 300km mit den gemachten Fahrten addieren mal 4 und mal 12. Da muss aber noch Urlaub und Krankheit abgezogen werden. Irgendwo muss ja der Arbeitgeber eingetragen werden, da sehen die ja dann die tatsächliche Entfernung zur Arbeitsstätte und das sollte dann auch keine Probleme geben. Wo schläfst du denn ? Die Tage für die Verpflegungspauschale kann der Arbeitgeber bestätigen. Wenn das nicht plausibel für die ist , dann melden die sich entweder oder kürzen es so, dass es plausibel ist.