Steuererklärung beim Dolmetscher?
Hallo. Ich hab hilfe gebraucht bei der Steuererklärung.. Ich bin nicht zum Steuerberater gegangen, sondern hat mir ein Freund ein Übersetzungsburo vorgeschlagen, und dann bin ich da halt hin.
Jetzt hab ich ne Rechnung von 240€ gekriegt für 2019 und 2020 Steuererklärung.
Ich finde das ziemlich teuer, vor allem das es nichtmal ein steyerberater ist, sondern ein Dolmetscher.
Auf der Rechnung stehen nicht die Leistungen, sondern einfach die Rechnumhsnummer, und der Preis von 240€.
Jetzt frage ich mich, natürlich erst wo das Geld weg ist :D
Darf der überhaupt so was machen, oder ist das unerlaubte Hilfe?
2 Antworten
Meine letzte Steuererklärung hat 204€ gekostet im normalen Steuerbüro. Also bist Du mit 240€für zwei doch ganz gut bedient.
Ich sollte 1€ pro Jahr nachzahlen.
Mahlzeit!
Yep 😂
Die erbrachte Leistung des Steuerberaters hat nichts mit Deiner Erstattung zu tun. Da gibt es eine Gebührenverordnung, und wenn Du Ihm 100 Handwerker-Rechnungen und 5 Steuerbescheinigungen bringst, dazu noch Riester-Rente, 2 Monate arbeitslos gewesen, dann kostet das selbstverständlich mehr, als die Steuererklärung eines Azubis, der noch bei seinen Eltern wohnt. Von Selbstständigen fang ich gar nicht erst an.
FS war nicht beim Steuerberater. Guten Morgen!
Ja, und deshalb habe ich ihn darauf hingewiesen, dass er sehr günstig weggekommen ist. Weiterhin unabhängig vom Ergebnis.
Ich möchte nur wissen ob der gute Mann das machen darf, was ein Steuerberater macht..
NEIN! Anzeige bei der Steuerberaterkammer!
Ach, und mir fällt ein, der Dolmetscher DARF Dir gar keine Steuererklärung machen. :D Es sei denn, er ist nebenbei noch Buchprüfer, Rechtsanwalt, o.ä. Siehe z.B. hier.
Warum dürfte Dir ein Dolmetscher / Übersetzer nicht inhaltlich das "Steuerformular" übersetzen ?
Er hat es für mich ausgefüllt, und meinen Weg zur Arbeit berechnet usw.
Also das was ein Steuerberater eigentlich macht..
Villeicht hab ich mich schlecht ausgedrückt, entschuldigung..
Was glaubst Du wohl wie oft ich dies ( kostenfrei - oder für eine Dankeschön Essenseinladung ) bereits für Familie / oder im Bekanntenkreis gemacht habe ?
Hier wurde Dir doch vorrangig der Inhalt des Fragebogens vermittelt ...... warum willst Du jetzt jemandem "ans Bein pinkeln", der Dir eine offizielle Rechnung für eine Dolmetscher-/ Übersetzungstätigkeit gestellt hat? Du hast doch das bekommen, was Du wolltest. Hilfestellung / Unterstützung beim Ausfüllen Deiner Steuererklärung.
Das Finanzamt sieht die Hilfe bei der Steuererklärung mit kritischem Auge. Grund hierfür sind die Regelungen des Steuerberatungsgesetzes: Eine Hilfeleistung darf bei der Steuererklärung ausschließlich von Personen und Vereinigungen erbracht werden, die hierzu ausdrücklich befugt sind. Diese sind
- Steuerberater
- Lohnsteuerhilfevereine
- Rechtsanwälte
- Wirtschaftsprüfer
- vereidigte Buchprüfer
Alle anderen Personen und Vereinigungen dürfen keine steuerlichen Hilfeleistungen erbringen. Anderenfalls handelt es sich um unerlaubte Hilfe.
Weil ich es auch für 30€ hätte machen können, und nicht für 240€ wo es anscheinend kostenlos erst berechnet wird. Ganz einfach...
Man kann sich auch bepippen ..... ich hatte noch nie derartige Probleme ..... ich habe sogar nach solchen Steuererklärungen an Gesprächen mit den Sachbearbeitern teilgenommen.
Ich habe z.B. für die Mutter meines Lebensgefährten nach dem Tod meines "Schwiegervaters" rückwirkend deren Steuererklärung für 6 Jahre erstellt ...... das hätte kein Steuerberater gekonnt , da ich dafür eine wochenlange Sisyphosarbeit leisten musste, um überhaupt Daten zusammentragen zu können - bei dem Gespräch mit dem SB war meine Schwiegermutter nicht einmal zugegen Also es wird i.d.R. nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird ..... ist alles eine Frage, wie man es erklärt.
ähm, du kennst den Unterschied zwischen Familie und GEGEN Berechnung an einen Fremden?
"Du hast doch das bekommen, was Du wolltest. Hilfestellung / Unterstützung beim Ausfüllen Deiner Steuererklärung." § 3 StBerG.
der Dolmetscher DARF keine Hilfe bei der Steuererklärung geben!
klar, erklär dem Finanzbeamten, dass gegen BERECHNUNG jemand Fremder die Erklärung erstellt hat. der schreibt sofort eine Anzeige an die Steuerberaterkammer.
Du hattest Glück, dass der Sachbearbieter nicht tätig wurde. Fakt.
Fakt ist ..... ich habe das als "Verlobte" des Sohnes dieser Eheleute unentgeltlich gemacht.
Nicht unbedingt. Hängt von dem Ergebnis der Steuererklärung ab.