Steuererklärung beenden?
Hallo,
ich hatte vor zwei Jahren angefangen während meiner Arbeit eine Steuererklärung abzugeben um jährlich einen Anteil zurückzukriegen.
Nun möchte ich es nicht mehr da es unnötig war da vom Lohn die Steuern schon sowieso abgezogen werden.
Kann man auf diese Erklärung verzichten, also damit alles wie früher wird ?
5 Antworten
Wenn du nicht aus irgendeinem Grund zu Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet bist, musst du auch keine abgeben.
Als Arbeitnehmer bist du nur dann verpflichtet, wenn einer der in § 46 Einkommensteuergesetz genannten Sachverhalte vorliegt.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html
Nun möchte ich es nicht mehr da es unnötig war da vom Lohn die Steuern schon sowieso abgezogen werden.
Auch in richtiger Höhe? Wenn du z.B. Werbungskosten wie z.B. Kosten für die Fahrt zur Arbeitsstelle hast, die den Pauschbetrag von 1.000 € übersteigen, lohnt sich eine Einkommensteuererklärung.
Also es Lohnt sich nicht. Daher meine Frage.
Wenn du abgeben musst musst du abgeben,
wenn nicht musst du nicht abgeben
...bei der Lohnsteuererklärung kannst du selber entscheiden ob du eine abgeben
willst. Bei einer "Einkommensteuer-Erklärung" bist du verpflichtet eine
anzugeben.
...hast du mit dem Formular eine Lohnsteuererklärung oder eine Einkommen-
steuererklärung abgegeben? Das steht doch auf Seite 1 drauf.
Lohnssteuer, sonst hätte ich nicht erstatten können. Ich musste das aber nicht machen.
....dann bist du verpflichtet auch weiterhin eine Steuererklärung abzugeben.
bei Lohnssteuererklärung ? Und was ist wenn man Arbeitslos wird ? Dann auch ?
Wiederholen macht den Quatsch nicht richtiger! deine Aussage ist Quatsch hoch fünf!
Es gibt keine 'Lohnsteuererklärung'. Die Lohnsteuer ist eine Form der Einkommensteuer für nichtselbständig Tätige.
PS: Das steht übrigens auch nicht auf Seite 1 (des Mantelbogens?).
du kannst mir ja sicherlich erklären, WO du beim Formular 2019ESt1A "Lohnsteuererklärung" ankreuzt.
den Punkt GIBT es nicht!
das dingens heißt seit Anfang der 90ger Jahre Einkommensteuererklärung!
und die Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung ergibt sich AUSSCHLIESSLICH aus § 46 EStG! sie ist nicht abhängig von irgendwelchen dubiosen Kreuzen auf einer ominösen Erklärung!
ich hasse es, wenn jemand Antwort gibt, der NULL Ahnung hat!
ja, die Entscheidung kannst Du jedes Jahr neu treffen, solange Du keine ESt abgeben musst.
Abgezogen werden die Steuern ja trotzdem.
ja, damit habe ich kein Problem.
Ich möchte das es wieder so wird. Ist das möglich ?
Aber davor kam von Finanzamt nichts. Erst als ich angefangen habe,meine Steueranteile zu erstatten,wurde ich registriert.
Kann man das rückgängig machen ?