Steuerabgabe Steuerklasse 6?

4 Antworten

Wenn die Lohnsumme zweier oder mehr Minijobs größer 450,- € im Monat ist, hast du gar keine Minijobs mehr sondern zwei steuer- und sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse.

Das erste Arbeitsverhältnis würde über Klasse I und das zweite über Klasse VI mit höchstmöglichen Abzügen laufen. Es besteht Abgabepflicht zur Einkommensteuererklärung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Es wird nicht nur auf den 2. Minijob Lohnsteuer nach Steuerklasse 6 berechnet :

bei 230 Euro brutto knapp 28 Euro, sondern es werden beide " Miijobs" zu sozialversicherungspflichtigen Jobs ..... heißt für Dich von beiden Arbeitgebern müssen zu Deinen Lasten Sozialversicherungsbeträge einbehalten werden .... für Dich ca. 20 % vom Gesamtbrutto.

680 Gesamtbrutto abzüglich Sozialversicherungsbeiträge = 544 Euro ... abzüglich Lohnsteuer ( 28 Euro ) verbleiben netto 516 Euro.

https://www.brutto-netto-rechner.info/

Nur die einbehaltenen Steuern sind irrelevant, denn diese kannst Du vollumpfänglich über eine Einkommenssteuererklärung erstattet bekommen.

Die Steuern, (wenn überhaupt welche abgezogen werden) bekämst du dann im nächsten Jahr zurück. Damit kommst du ja keinesfalls über den steuerlichen Grundfreibetrag.