Aufgabegewinn bei Kleinunternehmer

1 Antwort

Bei einer Geschäftsaufgabe ist auch bei Kleinunternehmern zwingend eine Bilanz aufzustellen.

Nur anhand der Bilanz und des vollständigen Anlageverzeichnisses kann dann der Aufgabegewinn ermittelt werden.

Das wird aber immer auf ein Verhandeln mit dem Finanzamt hinauslaufen.

Nebenbei: Wenn zum Aufgabetermin noch betriebliche Forderungen und Verbindlichkeiten bestanden haben, gehören diese Beträge natürlich auch in die Aufgabebilanz und müssen berücksichtigt werden.

Danke für die Antwort!

Das Blöde ist, dass ich keine Ahnung habe, wie man eine richtige Bilanz erstellt, da ich sowas als Kleinunternehmer bisher nie machen musste.

Ich finde es daher etwas ungerecht, dass man den Kleinunternehmern sowas aufbürdet. Ein Kleinunternehmen zu führen ist ja ansonsten sehr einfach, aber bei der Aufgabe wird es dann auf einmal kompliziert und undurchsichtig :-(

Gibt es denn irgendwelche Richtlinien nach denen ich den Aufgabegewinn feststellen kann, also wieviel die Sachen noch wert sind, die ich mit ins Privatvermögen nehme?

@sonnenblick73

Es gibt eine Richtlinie: Der gemeine Wert ist zu ermitteln.

Du musst Dich also fragen, was Du von einem Fremden Dritten als Kaufpreis erhalten würdest.

Daher mach vollständige Tabelle über alle Wirtschaftsgüter mit den Überschriften:

Bezeichnung

Anschaffungsdatum

Damaliger Anschaffungsbetrag

Wert heute.

Und dann - wie ich geschrieben hatte - musst Du mit dem Finanzamt verhandeln.

Viel Glück ohne Steuerberater!