freiberufliche Einkünfte bis 600,--Euro pro Jahr muß ich die bei meiner Einkommensteuer angeben?
freiberufliche Einkünfte bis 600,--Euro pro Jahr muß ich die bei meiner Einkommensteuer angeben ? ich meine es ist steuerfrei bis 600,--Euro oder ?
3 Antworten
Grundsätzlich ja. Denn alle Einkommensarten werden zusammengrechnet und daraus die EkSt berechnet.
Jedoch sind 600€ Einkommen, oder meinst du Umsatz, keine Grundlage für eine selbstständige Tätigkeit.
Das ist ein teueres Hobby mehr auch nicht.
Wenn die 600,- Euro die einzigen Einkünfte wären, natürlich steuerfrei.
Aber dann wäre die Frage, wovon Du lebst.
Wärst Du in der Hauptsache Angestellter, so wären die 600,- Euro anzugeben udn Du wärst zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung gem. § 46 EStG verpflichtet, weil die Einkünfte von denen kein Lohnsteuerabzug vorgenommen wurde, höher sind, als 410,- euro.
Also, von den 600,- Euro die damit in Zusammenhangstehenden Kosten abziehen.
Den Überschuss dann in die Anlage "S" (wirklich freiberufliche Einkünfte, also § 18 EStG?) oder Anlage "G" eintragen.
ES erfolgt der Härteausgleich. somit würden höchstens 380,- Euro der Besteuerung unterworfen.
Richtig, da der Betrag von 410,- Euro ausdrücklich in § 46 genannt wird, bräuchtest Du nicht einmal eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn Du es nicht aus anderen Gründen machst.
Eingeben musst du es aufjedenfall!
Steuerfrei = soweit ich wei JA
es handelt sich um eine beratende Tätigkeit Einnahme war 170,--Euro in 2015 also unter der 410,--Euro Grenze also brauche ich nichts erfassen ?