freiberufliche Einkünfte bis 600,--Euro pro Jahr muß ich die bei meiner Einkommensteuer angeben?

3 Antworten

Grundsätzlich ja. Denn alle Einkommensarten werden zusammengrechnet und daraus die EkSt berechnet.

Jedoch sind 600€ Einkommen, oder meinst du Umsatz, keine Grundlage für eine selbstständige Tätigkeit.

Das ist ein teueres Hobby mehr auch nicht.

Wenn die 600,- Euro die einzigen Einkünfte wären, natürlich steuerfrei.

Aber dann wäre die Frage, wovon Du lebst.

Wärst Du in der Hauptsache Angestellter, so wären die 600,- Euro anzugeben udn Du wärst zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung gem. § 46 EStG verpflichtet, weil die Einkünfte von denen kein Lohnsteuerabzug vorgenommen wurde, höher sind, als 410,- euro.

Also, von den 600,- Euro die damit in Zusammenhangstehenden Kosten abziehen.

Den Überschuss dann in die Anlage "S" (wirklich freiberufliche Einkünfte, also § 18 EStG?) oder Anlage "G" eintragen.

ES erfolgt der Härteausgleich. somit würden höchstens 380,- Euro der Besteuerung unterworfen.

es handelt sich um eine beratende Tätigkeit Einnahme war 170,--Euro in 2015 also unter der 410,--Euro Grenze also brauche ich nichts erfassen ?

@littlejoe2008

Richtig, da der Betrag von 410,- Euro ausdrücklich in § 46 genannt wird, bräuchtest Du nicht einmal eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn Du es nicht aus anderen Gründen machst.

Eingeben musst du es aufjedenfall!

Steuerfrei = soweit ich wei JA