Steinschlag wie ist die Rechtslage?

10 Antworten

Hallo,

er haftet.

er darf teile seiner Ladung nicht verlieren.

Wende dich über den Notruf der Autoversicherer an seine Versicherung und erstatte Schadensanzeige. Es reicht das Kennzeichen des Anhängers und der Zugmaschine.

Besorge dir einen Kostenvoranschalg, den du dann mit einreichen kannst.

beste Grüße

Dickie59

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Er muss seine Ladung sichern, damit er sie nicht verliert. Und wenn da irgendwelche Schlitze sind, wo die kleinen Steine wegfliegen können, muss er das in Ordnung bringen, bevor er eine solche Ladung durch die Gegend fährt. Der Steinschlag ist nur Sachschaden. Man stelle sich aber mal vor, wenn Fussgängern oder Radfahrern diese Dinger um die Ohren fliegen. Meines Erachtens muss er für den Schaden aufkommen.

Wenn du das Kennzeichen des Anhänger hast, rufst du dort an: https://www.zentralruf.de/

Und schon erhältst du den zuständigen Kraft-Haftflichtversicherer. Dort kannst du anrufen und den Schaden melden / schildern, oder du nutzt ein entsprechendes Formular.

Aus der "Nummer" (magelnde Ladungssicherung) kommt der Fahrer nicht heraus.

Er wird wohl haften müssen. Wenn du eine Kasko-Verscherung hast (Teil-oder Vollkasko) melde den Schaden an die und erzähle den Hergang. Die holen sich das Geld dann wieder.