Kindergeld in der Zweitausbildung?

3 Antworten

du machst keine zweite ausbildung, sondern direkt deine anschlussausbildung. solange du in ausbildung bist, bekommst du bis 25 kindergeld

Ob zweite oder dritte Ausbildung ist hier nicht relevant, solange Du noch unter 25 bist und neben einer weiteren Ausbildung keiner Kindergeldschädlichen Beschäftigung nachgehst.

Denn nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder Studium darf man dann neben einer weiteren Ausbildung oder Studium in der Woche nicht mehr als durchschnittlich 20 Stunden arbeiten.

Auch während der Zweitausbildung ist die Fortzahlung des Kindergeldes möglich, maximal jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Als zweite oder weiterführende Ausbildung gelten alle Ausbildungen aus anderen Bereichen sowie Ausbildungen, die auf die erste aufbauen oder diese vertiefen.

Genaueres sagt dir die Familienkasse.