Steht einem die Einspringpauschale von 60 Euro im Altenheim zu, wenn man z.B. am Freitag gefragt wird ob man am Samstag statt Spätdienst Nachtwache machen kann?

2 Antworten

Wenn so eine "Einspringpauschale" im Arbeits-/anwendbaren Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben ist, würde diese Pauschale m.M. nach bezahlt werden müssen, da einmal bekannte Schicht-/Dienst-/Einsatzpläne für beide Seiten verpflichtend sind und der Schichttausch ein Entgegenkommen des AN wäre

Das kommt doch darauf an, was vertraglich vereinbart ist. Abgesehen davon wäre der Samstag sowieso planmäßig ein Arbeitstag, lediglich die Schicht ändert sich. Da würde ich als AG keine Pauschale zahlen.

Es ist sicherlich so gedacht, dass diese Mitarbeitern zugute kommen soll, die ihre freien Tage opfern.