Stehen Anzeigen im Führungszeugnis?

4 Antworten

"Es werden aber nicht alle Verurteilungen ohne Weiteres in das Führungszeugnis aufgenommen. So genannte kleinere Erstverurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten werden in der Regel nicht im Führungszeugnis aufgeführt, obwohl sie beim Bundeszentralregister eingetragen sind.

Auch zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen von bis zu 2 Jahren werden in der Regel überhaupt nicht ins Führungszeugnis eingetragen."

Quelle: http://www.bundesjustizamt.de/cln115/nn257944/DE/Themen/Strafrecht/BZR/BZRInhalte/FAQ.html#doc257952bodyText6

es werden also nicht mal alle Verurteilungen eingetragen - bei Dir wird also nichts drin stehen.

Es steht nur etwas drin, wenn ein Schuld-Urteil gefällt wurde.

hab heute mein führungszeugnis bekommen. und da stehen glaube ich nur verurteilung über 90 tagessätze drin oder so ähnlich. ich war mal ein wochenende in jugenarrest und hatte 30 sozialstunden bekommen. und bei mir steht KEINE EINTRAGUNG.

nein nur richtige strafen.