Welche Anzeigen sind im Führungszeugnis zu sehen (Beruf etc.)?

2 Antworten

Anzeigen stehen nicht drin, aber rechtskräftige Verurteilungen. Siehe dazu das BZRG.

Für dich dürfte der § 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG passn:

"Nicht aufgenommen werden...

...Verurteilungen, durch die auf

a)
Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen,
b)
Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten

erkannt worden ist, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist,"

Wurdest du also zu nur EINER Strafe bis maximal 90 TS verurteilt, steht es nicht drin. 1 TS = ein (vermuteter) Tagesverdienst als Geldstrafe. Wurdest du mehrfach zu kleineren Strafen verurteilt, steht es auch drin. 

Schwarzfahreranzeigen sind nicht zu sehen ,nur Rechtskräftige Verurteilungen bei Straftaten über 100 Tagessätzen. Beantrage mal ein Fz.beim Einwohnermeldeamt ,dann kannst du es selber lesen ,Ca.10 €


Okey was bedeutet 100 Tagessätzen (sry für die dumme Frage)

@xDeathnote

Wird vom Gericht verhängt, je nach Tat,schwere derTat,und Einkommen !