Stationärer Aufenthalt, wann Arbeitgeber informieren?

7 Antworten

Unverzüglich. Wenn er später seine komplette Personalplanung deswegen verwerfen muss und Kollegen ihren bereits geplanten Urlaub deswegen absagen müssen is das immer nicht so erfreulich ^^

Was Du ihm sagst hängt wohl von Eurem Vertrauensverhältnis ab.

Wenn Dir der Termin jetzt bekannt ist, solltest Du Deinen AG auch schon frühzeitig informieren.

Ein AG muss seine Personalplanung machen und daher sollte er so schnell wie möglich wissen, wann ein AN ausfällt, wenn das, wie hier, möglich ist.

Den Grund Deines Aufenthalts in der Klinik brauchst Du ihm nicht nennen. Ob Du das tun möchtest oder nicht, ist Deine eigene Entscheidung.

Deinen Arbeitgeber mußt Du umgehend nach Kenntnisnahme informieren.

Schließlich muß er zusehen, wie er deinen Arbeitsplatz in der Zwischenzeit besetzt.

Und nein, natürlich mußt Du ihn nicht über den Grund des Klinikaufenthalts informieren.

Du solltest ihn möglichst frühzeitig darüber in Kenntnis setzen, dass Du eine stationäre Rehabehandlung antrittst. Letztendlich wird er dann an der AU-Bescheinigung bzw. Aufnahmebestätigung der Klinik erkennen welcher Art dieser Aufenthalt ist.

Du brauchst ihm gar nicht sagen, was für eine Therapie du machst.

du solltest ihm aber frühzeitig mitteilen, ab welchem Datum zu weg bist und wie lange das ca dauern wird