Standschäden Kfz wer kommt auf?

1 Antwort

erst mal langsam mit den wilden pferden...

 dein Fahrzeug stand wegen eines Rechtsstreites  2 Jahre vor deiner türe..

OK  soweit verstanden... War das Fahrzeug zugelassen und wenn wie versichert ?   Bei Sturmschäden zahlt die Kaskoversicherung wenn Sturmschäden includiert sind oder waren.. 

Wird das Fahrzeug durch herabfallende ( Dachziegel beispielsweise ) Gebäudeteile oder einen ungestürzten Baum  beschädigt  kann ev die Haus- und Grundbesitzerbesitzerhaftpflicht greifen wenn der Hausbesitzer und er Fahrzeughalter nicht die gleiche Person sind oder im gleichen Hausstand leben. Also fachdeutsch wenn du beim Vermieter wohnst und der ev seiner Sorgfaldspflicht  nicht nachgekommen ist..

Die folgen der Standschäden trägt der der diese verursacht hat und dabei gilt die Schadensminderungspflicht.  diese ist nicht zu Unterschätzen denn wenn zb eine ungenutzte Garage vorhanden ist und / oder das in den Vertragsbedingungen  als Rabattierung steht  gibts ebenfals nix..

Da  wird sich jeder versicherer weigern  da nur einen Eurocent zu bezahlen.  Verschleis entsteht nachweislich eigendlich nur wenn ein Fajhrzeug genutzt wird..  das dies jedoch nicht der fall ist  kann man da auch keine kosten geltend machen..

Bremsbeläge oder Bremsscheiben die jedoch durch Alterung und standzeit korrodiert und geschädigt werden sind ebenfalls Standschäden..  Reifen altern aber nicht in Zwei Jahren.. soweit das man daraus einen Standschaden  machen könnte.. Nun miß erstnmal geklärt werden was alles zu machen ist  was wirklich defekt ist und was unter die entsprechenden  Folgen fällt.. ich denke das dies einen weiteren rechtsstreit nach sich ziehen könnte den als werkstatt würde ich das auch nicht  akzeptieren.