Autoverkäufer anzeigen wegen Betrug?

3 Antworten

Zu erst einmal: Dies ist keine rechtsverbindliche Aussage!

Du hast 1 Jahr Gewährleistung (wenn es sich um einen Verkauf von Händler an Privat handelt)! Sollte in den ersten 6 Monaten etwas kaputt gehen (außer Verschleißteile natürlich) dann ist der Verkäufer in der Beweispflicht, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorhanden war.

Sollte das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit sein ist die Entfernung nicht dein Problem. Wenn er die Ursache selbst beheben will dann muss er sich darum kümmern, dass das Fahrzeug zu ihm kommt oder es selbst abholen.

Viele Händler versuchen es erst einmal mit blocken. Ich empfehle dir dringend den Sachmangel in Schriftform (am besten per Einschreiben) beim Händler zu bemängeln und ihm eine angemessene Frist ( würde mal sagen 10 Tage) setzen zur Behebung.

Sollte das alles nicht fruchten ab zum Anwalt.

Ein Betrug liegt hier nicht vor, eine arglistige Täuschung ebenfalls nicht.

Ihr habt einen Vertrag geschlossen, den der Verkäufer jetzt so nicht einhalten möchte. Das interessiert die Polizei absolut nicht. Wenn du alleine mit dem Verkäufer nicht weiterkommst hilft dann wohl nur noch der Gang zum Rechtsanwalt.

Privatkauf oder Händler?

Händler 

@ducati1980

Ich würde dem Händler mit dem Anwalt drohen und, wenn er nicht reagiert, dann wirklich zu einem Anwalt gehen.

Normalerweise müssen Händler auf Gebrauchtwagen 1 Jahr Garantie (oder Gewährleistung?) geben und somit Mängel reparieren.

@konzato1

Er möchte ja auch reparieren nur dass Auto ist nicht fahrbereit. Wir können und wollten  das Auto nicht zu ihm bringen. Dass sind 4 Fahrten a 370 km zum Händler. Ich will wissen ob ich ihn Anzeigen kann