Staatsanwalt- Schriftliche Äußerung?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast das Recht zu schweigen, also hier "dich nicht zur Sache zu äussern".

Wenn du aber wirklich nichts damit zu tuen hast, und dein Account gehackt wurde oder eine Verwechselung vorliegt, dann sparst du dir mit einer Aussage nicht nur weiteren Ärger, sondern hilfst vielleicht auch den wahren Täter zu fassen. Das sollte doch in deinem Interesse sein.

LucyLolo 
Fragesteller
 21.08.2021, 18:19

Ja ich habe der Polizei bereits geschrieben , darum meine Frage ,ob ich nochmals die Staatsanwaltschaft das gleiche Schreiben soll . Nämlich , dass ich damit nichts zu tun habe. Danke

Also, kurz zusammen gefasst:

Dich zeigt jemand zu unrecht an.

Weil Du es ja nicht musst gehst Du nicht zur Vernehmung zur Polizei. (Ziemlich dämlich in dem Fall, aber jetzt egal). Sind ja alle schlau und kennen ihre Rechte.

Jetzt darfst Du Dich nochmal äußern (warum.auch immer, ich nenne es Chance) zu einem nicht wahren Vorwurf, und Du fragst was Du tun sollst?????

HALLO, wenn Du nichts sagst wirst Du auf jeden Fall verknackt, alle die darüber entscheiden, kennen nur die eine Version! Und die steht in den Akten, deren Inhalt Du nicht einmal kennst.

Es ist Zeit aufzuwachen. Probleme verschwinden nicht durch Nichtstun!!!!!

LucyLolo 
Fragesteller
 21.08.2021, 18:17

Danke. Ich habe bereits an die Polizei nicht Staatsanwaltschaft geschrieben , dass ich damit nichts zu tun habe. Was soll ich denn noch schreiben??? Dazu kann man nichts schreiben . Ich kenn den Typen nicht und ich weiß nicht woher er sich das Recht nimmt mich zu Unrecht zu beschuldigen.

von der Staatsanwaltschaft, da must antworten. oder willst dass das Gericht nach Indizien entscheidet?

schildere da deine Gegendarstellung

LucyLolo 
Fragesteller
 21.08.2021, 18:17

Ok danke . Werde es nochmal tun, ich habe bereits an die Polizei geschrieben dass ich nichts damit zu tun habe. Die wollen , dass ich 60€ dann sei es erledigt.

Du erzählst viel - sagst aber nichts!

Hilfreich wäre zu wissen, wessen du überhaupt beschuldigt wirst und von wem?

Du brauchst keine Details erzählen, sondern lediglich einen Sachverhalt beschreiben.

Du schreibst:

Ich bin Beschuldigte wegen einem angeblichen Betrug wegen einer 60 € Sache.

Betrug setzt immer Vorsatz voraus. Versehentlich betrügt man niemanden.

Offensichtlich hast du von jemandem 60,- EUR erhalten, jedoch keine oder nicht die vereinbarte Gegenleistung erbracht.

Hätte man dir aber z.B. 60,- EUR geliehen und du konntest den Betrag nicht wie vereinbart zurückzahlen, wäre der Betrugsvorwurf vom Tisch. Zahlungsunfähig ist keine Straftat - Betrug schon. Die Anklage müsste also beweisen, dass du bereits von Anfang an nicht vorhattest den Betrag zurück zu zahlen.

Du behauptest:

Ich habe nichts damit zu tun. Ich habe die Vorladung der Polizei ignoriert

Er hat wohl Facebook Chats als Beweis. Allerdings habe ich nie mit ihm geschrieben.

Er hat diese entweder selber geschrieben oder die gibt es halt nicht.

Was soll man tun ? Schweigen oder antworten?

Du wirst zu Unrecht von einem Fremden einer Straftat (Betrug) bezichtigt, die bei einer Verurteilung auch ins Führungszeugnis eingetragen wird und machst überhaupt keine Anstalten, dich gegen solche Verleumdungen zu wehren? Das nehme ich dir nicht ab.

Du schreibst:

jetzt habe ich eine schriftliche Äußerung der Staatsanwaltschaft erhalten.

Was äußert den die Staatsanwaltschaft?

Das die Staatsanwaltschaft dich auffordert, dich schriftlich zu Sache zur Sache einzulassen, kann es nämlich nicht sein.

Ein Beschuldigter ist nicht verpflichtet bei den Ermittlungen gegen sich mitzuhelfen.

Nur die Personalien angeben oder schreiben, dass man nichts damit zu tun.

Was soll man tun ? Schweigen oder antworten?

Wenn du tatsächlich nichts damit zu tun hast und nicht in der Lage bist die Entscheidung zu treffen dich zu wehren, wirst du auch nicht entscheiden das eine oder das andere zu tun.

Abgesehen davon, bist du für die Urteilsfindung nicht so wichtig, wie du vielleicht annimmst.

Erscheinst du nicht zum Gerichtstermin, kannst du durchaus auch in Abwesenheit verurteilt werden.

Noch wahrscheinlicher ist sogar, dass du einfach einen Strafbefehl erhältst und fertig. Festgelegt werden Tagessätze als Geldstrafe - ersatzweise Haft.

Die Höhe eines Tagessatz richtet sich nach deinem Netto-Einkommen.

Netto-Monatseinkommen dividiert durch 30 Tage = 1 Tagessatz

Nettoverdienst 1.500,- EUR : 30 Tage = 50,- EUR Tagessatz.

Ich gehe davon aus, dass du volljährig bist.

LucyLolo 
Fragesteller
 21.08.2021, 14:09

Ich hätte übers Internet etwas verkauft. Es wurde die Adresse von Bekannten als Tatort angegeben. Ich habe aber an die Person nichts verkauft. Ich bin mir sehr sicher , dass mein Ex was damit zu tun . Da er sowas ähnliches schonmal bei seiner anderen Ex gemacht hat.

heurekaforyou  21.08.2021, 17:44
@LucyLolo

Mag sein, dass dein Ex-Freund tatsächlich etwas mit der Sache zu tun hat. Momentan jedenfalls wird gegen dich ermittelt!

Wenn du etwas über das Internet verkauft hast, lässt sich das problemlos feststellen.

Außerdem hat der Käufer den Kaufpreis von 60,- EUR, offensichtlich auch bezahlt.

Wenn gegen dich ermittel wird, kannst du eigentlich davon ausgehen, dass der Geschädigte auch beweisen kann, was er wo gekauft hat und an welches Konto der Kaufpreis überwiesen wurde.

Du schreibst:

Es wurde die Adresse von Bekannten als Tatort angegeben

Ruft man einen Bekannten nicht einfach mal an und erkundigt sich persönlich, warum man angezeigt wurde?

Für mich ist deine Geschichte nicht nachvollziehbar.

Ich hätte übers Internet etwas verkauft.
Es wurde die Adresse von Bekannten als Tatort angegeben.

Das ist alles zu allgemein formuliert.

Meine persönliche Meinung ist:

Mir kommt es ehrlich gesagt fast so vor, als hättest du mal etwas von einer Vorladung wegen Betrug gehört, gelesen oder aufgeschnappt und was du hie zum Besten gibst, ist das, was du noch weißt.

In deiner Frage hast du nicht erwähnt, dass dich ein Bekannter angezeigt hat. Ist das für dich nebensächlich?

Ich bin mir sehr sicher , dass mein Ex was damit zu tun . Da er sowas ähnliches schon mal bei seiner anderen Ex gemacht hat.

War auf jeden Fall nicht wichtig genug, um deiner Vermutung der Polizei mitzuteilen.

Du hast nicht mit der Sache zu tun.

Meine Frage was soll ich tun ? Nur die Personalien angeben oder schreiben, dass man nichts damit zu tun.

Die Frage nach möglichen Beweisen scheint dich überhaupt nicht zu interessieren.

Fazit:

Das was du beschreibst, macht keinen Sinn und findet so auch nicht statt.

Wenn du erzählen willst, was Sache ist, ist das in Ordnung.

Aber wenn du was erzählst, sollte es schon die Wahrheit sein.

LucyLolo 
Fragesteller
 21.08.2021, 18:15
@heurekaforyou

Les bitte nochmal meine Frage durch. Die Person die mich angezeigt hat kenne ich nicht. Meine Bekannten haben damit nichts zu tun. Ich kenne sie seit 20 Jahren. Sie wurden vorgeladen als Zeugen und könnten auch bezeugen dass ich von dort nichts verkauft habe. Es wurde nichts überwiesen auf mein Konto weil ich damit nichts zu tun habe. Du unterstellst mir etwas und das war nicht meine Frage, dass hier Hobby Polizisten sagen wollen wer Schuld hat. Meine Frage war eine andere. Ich habe dir gesagt es gibt keine Beweise außer ein Chat erlaubt über Facebook der nicht von mir ist.

Tja, wenn die StA schreibt, dann wirst du wohl handeln müssen. Das beste wäre erst einmal die Akteneinsicht, die bekommst du aber nur über einen Anwalt. Der dir aber, als Pflichtverteidiger, auch beigeordnet werden könnte.

Auf jeden Fall hilft dir das "Kopf in den Sand stecken" jetzt nicht mehr. Es ist Zeit zu handeln. Und das sehr schnell. Morgen früh.

Ansonsten wirst du, trotz deiner Unschuld, wohl ein grosses Problem bekommen.

superseegers  12.08.2021, 02:13

Akteneinsicht bekommt man auch ohne Anwalt.

LucyLolo 
Fragesteller
 21.08.2021, 14:11

Danke . Der Staatsanwaltschaft beschuldigt mich und sagt ich solle die 60€ zahlen. Aber ich habe nichts getan. Wo muss ich mich wenden um einen Pflichtverteidiger zu erhalten?