War es schon ein Diebstahl?

28 Antworten

Darum dürfen auch Detektive einen Kunden nicht direkt festnehmen wenn dieser sich etwas in die Tasche steckt. ... Das war kein diebsta und fertig. Erst beim verlassen des geschäfts isz der tatbestand des diebstahls vollendet. ...

Diese und ähnliche Antworten sind schlichtweg FALSCH! Diebstahl ist es strenggenommen bereits, wenn ich eine Ware nicht offen in einen Warenkorb o.ä. lege bzw. in der Hand trage, sondern in einen mitgeführten Beutel/Tasche packe. Denn damit ist die Ware dem Gewahrsam des Geschäfts entzogen. Aber das hier genau auseinander zu posamentieren würde zu weit führen ... In wie weit die Geschäft solches Verhalten - z.Bsp. Waren im Supermarkt in den privaten Beutel zu packen o.ä. - dulden und/oder Detektive warten, bis man den AKssenbereich passiert hat, obliegt den Geschäften oder ist den örtlichen Gegebenheiten geschuldet. Es gibt ja auch Warenhäuser, bei denen die Kasse nicht am Ausgang, sonder zentral liegt.

In diesem speziellen Einzelfall spricht einiges für einen (versuchten) Diebstahl: die Preisschilder wurden entfernt, die Schuhe angezogen - somit war der Gewahrsam des Geschäfts gebrochen und die Schuhe auch nicht mehr offensichtlich Eigentum des Geschäfts. Und zu den entlastenden Momenten werden hier keine Aussagen gemacht - ausser: Er wollte ja bezahlen... Ich lach mich kaputt: Das ist die Standardausrede eines jeden Diebes! Fehlt nur noch: "... ich hab's nur vergessen." Aber mal im Ernst: Wo waren die "alten" Schuhe? Hatte er offensichtlich noch andere Sachen dabei, die bezahlt hätten werden müssen? Denn: Hätte er die "alten" Schuhe in der Hand gehabt und sonst auch nix weiter zu bezahlen, dann spräche dies gegen einen Diebstahlsversuch und für seine Version. Ob es taktisch besonders klug war, ihn noch vor der Kasse anzusprechen, lasse ich mal dahingestellt sein...

Das ist ein Grenzfall. Grundsätzlich muß man nicht den Laden verlassen oder den Kassenbereich passiert haben, um einen Diebstahl zu begehen. Es reicht, daß man eine "Gewahrsamsenklave" an der Sache bildet. Wenn es also nur noch vom Wunsch und Willen des Täters abhängt, ob die Ware am Ende noch bezahlt wird oder nicht. Da Schuhe offen getragen werden, halte ich dies für fraglich. Ein Preisschild zu entfernen, ist alles andere als üblich und deutet hingegen sehr stark auf einen Diebstahlsversuch hin. Kann man eben SO oder anders sehen.

Was den subjektiven Tatbestand angeht, der hier so hervorgehoben wurde: Würde man jedem Dieb glauben, er hätte einfach nur vergessen, die Ware in seiner Hosentasche aufs Band zu legen, könnte man niemanden wegen Diebstahls bestrafen. So einfach ist es also keineswegs.

Wenn wirklich kein Diebstahlsvorsatz bestand, kann hier ein Besuch beim Anwalt lohnen, sofern es nicht zu einer Verfahrenseinstellung kommt. Der kostet allerdings ne Menge Geld, weshalb das gut überlegt sein sollte.

Wie es rechtlich aussieht weiß ich nicht, aber meiner Meinung nach, hätte die Fillialleiterin warten müssen, ob er zahlt oder nicht, bevor sie ihn des Diebstahls bezichtigt.

Oskar123  22.01.2013, 12:30

DH :)

Greenfox1  24.01.2013, 06:10

Müssen hätte sie nicht unbedingt - aber es wäre taktisch klüger gewesen (wenn er denn schon an der Kasse ansteht....).

Die Filialleiterin sollte vielleicht mal mehr über Diebstahl lernen. Wenn im Fernsehen sowas gezeigt wird (z.B. Achtung Kontrolle) warten die Detektive immer ab, ob derjenige den Laden verlässt.

Ich lese hier öfters ein striktes nein und man müsse erst an der Kasse vorbei.

Leider, leider, teilweise bis nahezu ganz falsch.

Die Antwort lautet ganz einfach, das war bereits der verdacht eines Diebstahls.

Warum?

Zunächst einmal, man sollte zur Beurteilung einer Rechtsfrage das Bauchgefühl außer Acht lassen, denn das zählt nicht. Was zählt ist die Rechtslehre.

Und die sagt in genau solchen Fällen, hier liegt eine Gewahrsamsenklave vor.

Der Diebstahl wird durch die Wegnahme begangen (fremd, beweglich, Sache).

Die Wegnahme ist ganz einfach der Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams.

Der Gewahrsam ist die vom Willen umfaßte tatsächliche Sachherrschaft. Der Gewahrsam ist strafrechtlich dem Besitz sehr ähnlich, aber diesem nicht gleichzusetzen.

Vorrangiges Kriterium ist die Möglichkeit, die Sachherrschaft unmittelbar ausüben zu können. Das bedeutet, der Gewahrsamsinhaber muß den körperlichen Kontakt zu der Sache jederzeit herstellen bzw. den bestimmungsgemäßen Gebrauch ausüben können.

Hierüber kommt man zur Gewahrsamsenklave. Eine Sache ist in diese genannte Gewahrsamsenklave verbracht, wenn sie für den Inhaber des vorigen generellen Gewahrsams nur unter Durchbrechung einer personalen Schutzzone wieder an sich nehmbar ist.

Nun zum konkreten Fall, der Fillialleiter müsste dem "Dieb" die Schuhe ausziehen. Er ist eigentlich jederzeit in der Möglichkeit zu halten, dass er den Gewahrsam auf die Sache ausüben kann, das kann er aber nun nur noch, indem er jemand Fremdes die Schuhe auszieht.

Das bedeutet definitiv, dass er eine "persönliche Schutzzone" durchbrechen muß, um die Sachherrschaft auszuüben.

Damit ist die Gewahrsamsenklave klar begründet, der Gewahrsamsbruch zum Nachteil des Gewahrsamsinhabers gegeben, damit die Wegnahme bereits begründet.

Somit wurden alle objektiven Tatbestandsmerkmale des Diebstahls begründet, auch wenn der gute Mann den Laden noch nicht einmal verlassen hatte.

Was noch fehlt ist der subjektive Tatbestand - die Zueignungsabsicht. Diese begründet sich dadurch, dass der "Dieb" fürderhin über die Sache wie ein Eigentümer verfügen möchte.

Hier gilt es dann doch, eine nähere Überprüfung durchzuführen, Anhaltspunkte zu sammeln.

Negativ in Deinem Fall, die Preisschilder abgerissen. Damit die Ware als nicht mehr erkennbar im Eigentum des Ladens stehend gemacht.

Zu prüfen wäre, wo sind seine Schuhe, hat er die wieder dabei oder im Laden gelassen?

Hat er den Kassenzettel in der Hand und steht an der Kasse? Alles hinweise, welche jedoch nach einer Strafanzeige durch den "Geschädigten" durch die Staatsanwaltschaft geprüft werden.

Im vorliegenden Fall stehen die Chancen je nach den genauen Umständen gut, dass der Straffrei ausgeht, Ärger hat er aber dennoch und je nach Umständen wird er gar verknackt.

ABER:

Die überfürsorgliche Mami, die ihrem kleinen Prinzesschen im Laden bereits ein Brötchen in die Hand drückt, auf dass dieses bereits vor der Bezahlung darauf herumkaue, begeht genau aus diesem Grund bereits im Laden einen Diebstahl, denn sie begründet eine Gewahrsamsenklave und sie verfügt bereits darüber, wie ein Eigentümer, sie verschenkt es, ohne es jedoch zuvor bezahlt zu haben.

Volle Punktzahl, fremde bewegliche Sache weggenommen (auch noch im Laden) und bereits Zueignungsabsicht erfüllt.

Also Mamis dieser Welt, erst zahlen, dann klein Prinzessinnen glücklich machen, denn sollte das ein Fillialleiter wissen - oder ein Ladendetektiv nach erfolglosen Stunden ohne erkennbaren Erfolg in Sachen Fallzahl sich dann auch für Kleinfälle im Grenzbereich interessieren, dann hat man massive Probleme.