Sri lankische Staatsangehörigkeit verloren als er den 21 Lebensjahr erreichte?
Guten morgen liebe Communitie,
Ich habe im Moment einen Klienten den ich irgendwie nicht weiterhelfen kann. Er ist Tamil und hat die sri lankanische Staatangehörigkeit gehabt. Allerdings hat er diese verloren als er das 21 Lebensjahr erreicht hat. Dies hat er erst gestern bemerkt als er sein Reisepass verlängern wollte. Sie verweigerten ihm die Verlängerung und verlangten von ihm das er nach Sri Lanka fliegt und dort einen Antrag aussfüllt für die Sri lankische Staatsangehörigkeit damit er einen Reisepass beantragen kann.
Allerdings spricht er kein Tamil/Sri Lankisch noch besitzt er nicht aussreichen englischerkenntnisse. Hinzu kommt das er niemals nach Sri Lanka fliegen könnte auch wenn er es wollte.
Er ist verzweifelt und weiß einfach nicht mehr weiter. Der junge Mann hat weder Verwandte noch eine bleibe in Sri Lanka. Er befürchtet schon das er abgeschoben wird weil er nicht seinen Resiepass mehr bekommt. Er wollte sich seinen deutschen Pass machen die allerdings jetzt nicht mehr geht weil sein Pass bald ausläuft und auch keinen mehr kriegt.
Hinweis: Er wurde 1994 in Deutscland geboren und hat eine abgeschlossene Bäcker Lehre. Zurzeit ist er arbeitssuchend. Sein Vater verstarb frü und seine Mutter besitzt den Aufenthaltserlaubnis. SIe kann allerdings kein Tamil da sie wie meinen Klienten fließend deutsch spprechen. Ihre Sprache (Sri lankisch) beherrschen sie allerdings nich
Was könnte ich ihm sagen zu tun?
3 Antworten
Hallo, könnte ich mal wissen wie das noch abgelaufen ist? Ich habe einen ähnlichen Situation.
er ist nach dem Entzug der alten Staatsbürgerschaft wie ein Staatenloser zu betrachten (ausländerrechtlich) er hätte mit dem 18. Lebensjahr einfach die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen müssen. Eine Duldung, wäre ausgestellt bis zum Abschluss der Anerkennung und alles wäre reibungslos gewesen. Deshalb erst zur Ausländerbehörde eine Duldung und zum Ausländerbeauftragten, der die Vorrausetzungen zur Erlangung der deutschen Stabü prüft. einen deutschen Pass erhält er erst, wenn die Prüfung abgeschlossen ist, ebenso den BPA. Aber ohne gültige Dokumente ist ganz schlecht, alle alte Unterlagen/ Duldungen/ Pässe mitnehmen und Situation dort erklären. Damit es nicht zum Härtefall wird, was dann tatsächlich einen Anwalt bedarf.
buddl1
unbedingt sich bei der Ausländerbehörde melden. Eine Duldung und damit Prüfung seines rechtlichen Status prüfen lassen. er ist in Deutschland geboren und damit mehr als 10 Jahre in Deutschland, somit dürfte einer Eingliederung im Sinne einer Migration möglich sein. Also alle Voraussetzungen um die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Such einen in eurer Nahe befindlichen Ausländerbeauftragten auf, der kann alles veranlassen und gegeben falls die richtigen Entscheidungen treffen. den es könnte bei auslaufen sehr wohl ne Abschiebung angedroht werden, weil nichts tun, nun mal Folgen hat.
buddl1
Danke dir für den Tipp mit der Ausländerbehörde.
Das werde iich ihm so erklären allerdings hat er zurzeit keine Arbeit und ist auf Jobcenter angwiesen. Somit erfüllt er nicht alle Vorraussetzung für einen deutschen Pass.
Er hat die Staatangehörigkeit nicht abgelegt sondern wurde ihm einfach genommen. Sprich einfac entzogen als er das 21 Lebensjahr erreichte.
Ist es trotzdem möglich für ihn einen Pass bzw einen deutschen Pass zu beantragen?
Oder besser noch: Sollte er sich von einem Anwalt beraten und helfen lassen?