Einbürgerungszusicherung abbrechen möglich?

2 Antworten

Die Frage ist hier eher, inwieweit du die Entlassung aus der tuerkischen Staatsangehoerigkeit noch stoppen kannst.

Eine Einbuergerungsurkunde wirst du erst bekommen, wenn die Voraussetzungen fuer eine Einbuergerung vollstaendig erfuellt sind. Brichst du vorher ab, wird's auch nichts mit der Einbuergerung.

1988Ritter  03.08.2021, 06:23

Das ist nicht richtig. Wenn ein Staat seine Staatsbürger nicht entläßt, gibt es hier das Mittel der doppelten Staatsbürgerschaft. Dies ist u.a. bei Türken gegeben.

DerCaveman  03.08.2021, 06:26
@1988Ritter

Die Tuerkei entlaesst auf Antrag aus der Staatsangehoerigkeit. Somit ist die Aufgabe der tuerkischen Staatsangehoerigkeit hier auch fuer die Einbuergerung zwingend erforderlich. Aus welchem Grund sollte denn hier die Beibehaltung der tuerkischen Staatsangehoerigkeit hingenommen werden?

1988Ritter  03.08.2021, 06:29
@DerCaveman

Sie wird ja hingenommen. Warum meinst Du hat Erdogan seine treusten Wähler in Deutschland?

Das ist übrigens bei den Griechen ebenfalls so. Ich habe als halber Deutscher und Grieche ebenfalls zwei Staatsbürgerschaften.

DerCaveman  03.08.2021, 06:40
@1988Ritter

Du bringst hier einiges durcheinander. Griechenland ist Mitglied der EU, die Tuerkei ist das nicht. Bei der Einbuergerung eines Griechen ist die Aufgabe der griechischen Staatsangehoerigkeit nicht erforderlich, bei der eines Tuerken hingegen schon.

Zudem wurdest du wahrscheinlich auch nie eingebuergert, sondern hast deine deutsche Staatsangehoerigkeit bei der Geburt nach dem Abstammungsprinzip erhalten.

Ein Kind eines deutschen und eines tuerkischen Elternteils (oder eines Elternteils mit beliebiger anderer auslaendischer Staatsangehoerigkeit) erwirbt die deutsche Staatsangehoerigkeit ebenfalls nach dem Abstammungsprinzip und kann die ggf. ebenfalls durch Geburt erhaltene Staatsangehoerigkeit des auslaendischen Elternteils ebenfalls beibehalten, ohne die deutsche Staatsangehoerigkeit damit zu gefaehrden.

Die FS will sich aber einbuergern lassen (bzw. jetzt doch nicht mehr) und besitzt die Staatsangehoerigkeit eines Staates, der nicht der EU angehoert und auch nicht die Schweiz ist. Weiterhin gehoert der betreffende auslaendische Staat auch nicht zu den Staaten, bei denen eine Mehrstaatigkeit aufgrund rechtlicher oder faktischer Unmoeglichkeit der Entlassung aus der dortigen Staatsangehoerigkeit hingenommen wird. Sie muss somit ihre auslaendische Staatsangehoerigkeit ablegen, bevor sie eingebuergert werden kann.

Eine Ablehnung erfolgt durch nichterscheinen.

Allerdings wird man hier von amtswegen eher auf widrige Gründe, wie zum Beispiel Krankheit, schließen. Aus diesem Grund würde ich einfach einen Zweizeiler an die Behörde senden.

Zakariya575 
Fragesteller
 03.08.2021, 06:10

Was passiert mit der Loyalitätserklärung die ich unterschreiben musste. Verfällt diese dann?

1988Ritter  03.08.2021, 06:21
@Zakariya575

Ja natürlich. Die verfällt.