Spülbecken hat einen Riß,zahlt die Hausratversicherung?3

7 Antworten

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Wenn diese Granitspühle dein Eigentum ist, Du selbst oder im Haushalt lebende Personen de Schaden verursachten, gibt es keinen Versicherungsschutz hierfür, da nur die Haftpflichtversicherung einer nicht zum Haushalt gehörigen Person hier leisten könnte. Oder das Waschbecken wäre im Eigentum des Vermieters und der Mieter hat es versehentlich beschädigt; dann zahlt die private Haftpflicht des Mieters für den Schaden am fremden Eigentum. Ansonsten könnte sich ja jeder, der sein alts Waschbecken über hat und sich ein neues wünscht, locker austauschen - kostenfrei. Und beachte: die Versicherung prüfen heute (anders als früher) genau, ob der Schadenshergang so und nicht anders passiert sein kann. Tritt hier der leiseste Zweifel zutage, so riskiert der Einmelder des Schadens eine kostenträchtige Klage wegen Betruges zum Nachteil dieser Versicherung.

Hallo, dies ist aus gutem Grund nicht versicherbar. Die Hausrat deckt nur die Risiken, wie sie im Versicherungsschein benannt worden sind. Das sind die üblich F, ED/Va, Lw und St/Hagel, ggf. auch noch Glas.

Der von Dir beschriebene Fall ist eindeutig nicht versichert und auch nicht versicherbar.

Eine Granitspüle hat einen Riß ? Das hab ich allerdings noch nicht erlebt. Heißes Wasser kannst Du vergessen. Vielleicht stand das Ding nach Einbau unter Spannung ? Aber dafür wäre wieder ein Gutachten erforderlich...

Mein Lieblingssatz ist immer wieder "zahle seit ... Jahren und hab die noch nie gebraucht, das können die doch ruhig mal zahlen..." ;-) Deine Haftpflicht ist dafür nicht zuständig, die leistet nur, wenn Du andere schädigst. Die Hausrat ist für bestimmte Schäden zuständig und nicht für alle Schäden, die irgendwie passieren. Deswegen ist die auch nicht die Böse, wenn sie diesen Schaden nicht übernimmt. Manche Schäden im Leben sind einfach nicht versicherbar. Manchmal muss man sich einfach was neues kaufen, wenn Eigentum kaputt geht.

Die Frage "was muss ich tun, damit es klappt" schrammt aber auch schon nahe an der Aufforderungen zur Beihilfe zum Versicherungsbetrug als Straftat ;-).

Wenn es Dein Eigentum ist, zahlt hier weder Hausrat noch Haftpflicht. Hat jedoch ein Fremder etwas ins Becken reinfallen lassen und damit den Schaden verursacht, würde dessen Privathaftpflicht dafür haften. MfG Renate

Nein, die Hausratversicherung zahlt bei Einbruch/Diebstahl, Feuer/Explosion, Leitungswasser, und Sturm/Hagel. Davon trifft nichts zu.

Wenn die Spüle Euer Eigentum ist, kommt auch die Haftpflichtversicherung nicht dafür auf.

Hier greift keine Versicherung, und Ihr müßt für den Schaden selbst aufkommen.