Spannungsriss im Ceranfeld? Ist der Mieter haftbar?
Hallo,
mit Entsetzen habe ich feststellen müssen, dass mein Ceranfeld plötzlich einen langen Riss von oben rechts nach unten links aufweist. Mir ist nichts heruntergefallen, ich habe nichts Kaltes auf die heiße Platte gestellt o.ä. Es muss sich wohl um einen Spannungsriss handeln.
Nun meine Frage: muss mein Vermieter für ein neues Ceranfeld aufkommen? Schließlich ist es ja nicht mein Verschulden. Oder muss ich dafür aufkommen? Ich habe zwar eine Haftpflicht- und Hausratversicherung, allerdings beide ganz frisch (vor 14 Tagen) abgeschlossen und Glas/Ceranfeld ist nicht extra versichert!
Ich würde mich sehr über fachkundige Antworten freuen! Vielen Dank im Voraus!
7 Antworten
Da wohl der Herd zur Mietsache gehört und hier keine Kleinreparatur in Betracht zu ziehen wäre, ist der Vermieter in der Pflicht, insofern vertragsgemäßer Gebrauch nicht auszuschließen ist.
Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache auch während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten (BGB).
Ist der Mieter haftbar
muss mein Vermieter für ein neues Ceranfeld aufkommen?
Ich bin etwas verwirrt. Willst du wissen ob der Vermieter haftbar ist oder der Mieter
Ganz frisch, und ohne Baustein Glas, den es für 26 EUR/Jahr im Jahr gibt. Warum hat Dein Berater Dir das verweigert?
Es gibt doch im Mietgegenstand auch Fensterscheiben, vielleicht sogar eine Duschtrennwand und eben Kochfeld/Backofenscheiben.
Ich fürchte, der Vermieter ist raus, und ein Beweissicherungsverfahren steht in keinem Verhältnis zum Schaden.
Ich täte prüfen einen Regress, gegen den Berater, weil er Dir den benötigten Baustein verweigert hat.
Viel Glück.
Das Ceranfeld würde unter Glasversicherung laufen.
Ist der Herd neu? Dann kann von einem Spannungsriss ausgegangen werden und das sollte im Rahmen der Garantie/Gewährleistung bearbeitet werden können.
Ist der Herd schon älter? Dann ist das seltsam, wenn so spät ein Spannungsriss auftaucht. Da wird es zwischen dir und dem VM Streit geben, ob es Materialermüdung oder tatsächlich ein runtergefallener Topf war.
Wenn es ein spannungsriss ist und der Vermieter due Küche mitvermietet hat ist er ziständig