Spannungsriss im Ceranfeld? Ist der Mieter haftbar?

7 Antworten

Da wohl der Herd zur Mietsache gehört und hier keine Kleinreparatur in Betracht zu ziehen wäre, ist der Vermieter in der Pflicht, insofern vertragsgemäßer Gebrauch nicht auszuschließen ist.

Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache auch während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten (BGB).

Ist der Mieter haftbar
muss mein Vermieter für ein neues Ceranfeld aufkommen?

Ich bin etwas verwirrt. Willst du wissen ob der Vermieter haftbar ist oder der Mieter

Ganz frisch, und ohne Baustein Glas, den es für 26 EUR/Jahr im Jahr gibt. Warum hat Dein Berater Dir das verweigert?

Es gibt doch im Mietgegenstand auch Fensterscheiben, vielleicht sogar eine Duschtrennwand und eben Kochfeld/Backofenscheiben.

Ich fürchte, der Vermieter ist raus, und ein Beweissicherungsverfahren steht in keinem Verhältnis zum Schaden.

Ich täte prüfen einen Regress, gegen den Berater, weil er Dir den benötigten Baustein verweigert hat.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das Ceranfeld würde unter Glasversicherung laufen.

Ist der Herd neu? Dann kann von einem Spannungsriss ausgegangen werden und das sollte im Rahmen der Garantie/Gewährleistung bearbeitet werden können.

Ist der Herd schon älter? Dann ist das seltsam, wenn so spät ein Spannungsriss auftaucht. Da wird es zwischen dir und dem VM Streit geben, ob es Materialermüdung oder tatsächlich ein runtergefallener Topf war.

Wenn es ein spannungsriss ist und der Vermieter due Küche mitvermietet hat ist er ziständig