Wie groß ist der Spielraum eines Gutachters bei der Schätzung eines Hauses?

5 Antworten

Der BGH hat (allerdings in einem Einzelfall) entschieden, dass ein Gutachten nicht falsch ist, wenn es 15 % von einem (später durch einen anderen Gutachter geschätzten) Wert abweicht.

Im Einzelfall (z.B. bei extrem seltenen und nicht vergleichbaren Immobilien wie z.B. einem Schloss oder einer Panzerwaschanlage) kann die Abweichung sicher auch höher sein, ohne dass man das dem Gutachter vorwerfen kann.

Bei einem einfachen Einfamilienwohnhaus ist eine Genauigkeit von 15 % sicherlich meist einzuhalten.

Kann man nicht beantworten, weil es den "reellen Wert" des Hauses gar nicht gibt.

Der Wert des Hauses wird ja erst durch das Gutachten festgelegt.

Man kann natürlich mehrere Gutachter beauftragen. -und wenn die alle ordentlich arbeiten, dann sollten sie auch auf ungefähr den gleichen Wert kommen.

Theoretisch besteht die Möglichkeit Schadenersatz einzufordern. (Z. B. wenn das Haus zu billig verkauft wurde). Aber das dürfte schwierig werden. -Einen entsprechenden Fall gab es mal bei einen sehr wertvollen Orientteppich, der von einem Gutachter als Ramsch eingestuft wurde.

kasse1 
Fragesteller
 01.02.2015, 17:58

Wie angedeutet...ja den reellen Wert gibt es nicht - besser: niemanden kennt ihn.

Dennoch haben Gutachter Spielräume bei der Bewertung der einzelnen komponenten eines Hauses (Bsp. Heizung, Verrohrung, Elektrik, Fassade, Dach, Fenster). Dies würde sich vermutlich auch zeigen, wenn man mehrere Gutachter beauftragen würde (ist allerdings keine Alternative, da zu teuer). Dennoch denke ich, dass es Aussagen darüber geben müsste, wie hoch in etwa der spielraum eines Gutachters liegt. sprich: um wieviel Prozent der geschätzte Wert nach oben und unten abweichen darf!

Goldloeckchen29  01.02.2015, 18:05
@kasse1
um wieviel Prozent der geschätzte Wert nach oben und unten abweichen darf!

Von was denn abweichen? Das ist doch genau der Punkt!

kasse1 
Fragesteller
 01.02.2015, 18:15
@Goldloeckchen29

Ich weiss, was du meinst... Im Grunde müsste ich jetzt sagen "Abweichen vom reellen Wert". Dann würdest du allerdings wieder sagen, dass es den nicht gibt... ;)

Lass es mich anders erklären. Ein Haus soll geschätzt werden. Wir holen 100 Gutachter. Ich denke, dass sich der Mittelwert der Schätzungen um einen statistischen Mittelwert bewegen (z. B. 200.000 €). einige wenige werden mehr...einige andere weniger schätzen.

ein kleiner Teil wird allerdings viel zu wenig oder viel zu viel schätzen (z. B. 50.000 € oder 600.000 €).

Ich denke daher schon, dass es aufgrund der Vorgaben für Gutachter einen Spielraum gibt der erlaubt ist.

Goldloeckchen29  01.02.2015, 18:23
@kasse1

Interessantes Geschäftsmodell!

Ich jage 100 Gutachter durch mein Haus und verklage dann die mit den extremen Schätzungen ;)

Spaß beiseite: Wenn du dem Gutachter keine grobe Fahrlässigkeit nachweisen kannst. Wird daraus nix.

Es gab da mal einen Fall, wo ein Gutachter einen Teppich auf 900 € geschätzt hatte und der dann am Ende für 7,4 Millionen Euro den Besitzer wechselte. Die Klage wurde abgewiesen.

http://www.handelsblatt.com/panorama/aus-aller-welt/auktion-klaegerin-verliert-im-streit-um-millionen-teppich/6120266.html

minito  01.02.2015, 19:45

Wenn ich dazu etwas sagen darf:

Man kann ein Haus für 100 tsd schätzen , verkauft wird dieser dann für 90 tsd aufgrund der Schätzung .., im gleichen Atemzug verkauft der Käufer das Haus wieder für 200 tsd , weil ein anderer ihm ein Schätzwert von 180 tsd gegeben hat Ich denke es gibt schon Richtlinien über die Höhe , aber wer sagt das schon ...

Er kann bis zu 30% vom tatsächlich erzielten Kaufpreis abweichen ohne grundsätzlich Gefahr zu laufen, schadenersatzpflichtig zu werden.

In der Praxis ist das natürlich unbefriedigend. Insofern sollte man nur zu Sachverständigen gehen die nicht nur rechnen können, sondern auch ihren Markt kennen und somit ein gutes "Bauchgefühl" haben.

Online-Gutachten haben ebenfalls eine gute Trefferquote. Nach meiner Erfahrung liegen 8 von 10 Einschätzungen richtig. Leider weis man bei Online-Gutachten jedoch nie ob man zu den 8 richtigen oder den 2 falschen liegt. :-)

Wertermittlungsgutachten können nie den tatsächlichen Verkaufswert ermitteln; letztendlich kommt es immer darauf an, ob Interessenten vorhanden sind oder nicht.

Wertgutachten sind immer nur Vergleichswerte für Steuer, Versicherung, Erbauseinandersetzungen, Enteignungsverfahren etc.; nicht einmal bei Zwangsversteigerungen wird dadurch gewährleistet, dass der ermittelte Wert auch tatsächlich realisiert werden kann. Umgekehrt ist es auch nicht ausgeschlossen, dass ein "Liebhaber" (z.B. ein Nachbar), wesentlich mehr bezahlt als der Gutachter geschätzt hat.

MirkoOtto  02.02.2015, 08:30

Deine Antwort ist so nicht richtig!

Natürlich kann ein Gutachten nicht für sich in Anspruch nehmen, einen genauen Wert, der in jedem Fall erreicht und nie übertroffen wird, zu ermitteln.

Aber ob "Interessenten da sind" muss ein Sachverständiger schon herausfinden bei seiner Begutachtung.

Viel genauere Erläuterung im Podcast unter: http://www.ottoundkollegen.net/Verkehrswert

Seehausen  02.02.2015, 20:48
@MirkoOtto

Na, das ist aber eine niedliche Theorie! Woher soll denn ein Wertgutachter wissen, ob und wie viel und wie ernsthafte Interessenten für das Haus vorhanden sind?? Seriöse Wertermittler können und machen das nicht!!

Die Frage läßt sich nicht so einfach mit Prozenten beantworten. In jedes Gutachten fließt auch immer der persönliche Eindruck des Gutachters. Wie werthaltig sieht er gewisse Einbauten? Wie hoch schätzt er mögliche Sanierungskosten? Wie hoch kalkuliert er einen Kamin mit ein? usw. usw. Ich selbst habe schon Gutachten eingesehen, die weit über dem Marktwert lagen. Dafür kann man aber die Gutachter in der Regel nicht "angreifen". Es wird nie soviel diskutiert wie über Gutachten zu einem Haus.