Spielgeld bei Wish?

3 Antworten

Wenn die Scheine nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, also nicht kleiner oder größer sind als echte Scheine, oder einen großen Aufdruck "Specimen" haben, dann hast du da Falschgeld und kannst dafür bestraft werden!!!!

Laut Gesetz ist die MINDEST Strafe dafür 1 Jahr Gefängnis. Das heisst weniger als 1 Jahr Gefängnis kannst du dafür gar nicht bekommen und nach oben hin gibt es keine Grenzen. Bei anderen Verbrechen gibt es höchststrafen wie zu, Beispiel "bis zu 2 Jahren Haftstrafe oder Geldstrafe", bei Falschgeld ist es anders, da gibt es die Möglichkeit auf eine geringe Strafe wie zum Beispiel 3 Monate gar nicht und auch nicht die Möglichkeit einer Strafgeldzahlung. Da MUSST du in den Knast und zwar mindestens 1 Jahr,

Zollgebühren sind also das kleinste Problem im das du dir da Sorgen machen solltest, sondern ganz einfach dass da irgendwelches Falschgeld aus dem Ausland wenn du dir das bestellst ganz einfach illegal ist und wenn der Zoll das findet, dass du dann beim Abholen gleich von der Polizei oder Bundespolizei in Haft genommen wirst!

Leestigter  25.01.2020, 14:20

Was heist "kannst du dafür"?

Das eine Jahr kann auch zu einer (längeren) Bewährung ausgesetzt werden.

Darkmalvet, UserMod Light   26.01.2020, 03:38

Wenn die Angaben in der Frage stimmen, dass das Falschgeld nur für einen Kurzfilm bestimmt ist dann fehlt der subjektive Tatbestand womit eine § 146 StGB nicht verwirklicht ist:

https://dejure.org/gesetze/StGB/146.html

(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
1. Geld in der Absicht nachmacht, daß es als echt in Verkehr gebracht oder daß ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder Geld in dieser Absicht so verfälscht, daß der Anschein eines höheren Wertes hervorgerufen wird,
2. falsches Geld in dieser Absicht sich verschafft oder feilhält oder
3. falsches Geld, das er unter den Voraussetzungen der Nummern 1 oder 2 nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft hat, als echt in Verkehr bringt.

Das alleinige Herstellen oder Beschaffen ist noch nicht strafbar entscheidend ist, dass dies in der Absicht erfolgt muss dieses auch in Verkehr bringen zu wollen oder dies jemand anderem zu ermöglichen.

GammaFoto  26.01.2020, 04:18
@Darkmalvet, UserMod Light

Der Tatbestand wird alleine Dadurch erfüllt, dass sich "ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde"

Hast du ausserdem auch noch die weiteren §§ gelesen??

Leestigter  26.01.2020, 13:49
@GammaFoto

§147 StGB nicht gelesen und den Unterschied zum 146 gemerkt?

Darkmalvet, UserMod Light   26.01.2020, 15:36
@GammaFoto

Eben nicht, der Teil mit dem Inverkehrbringen ist auch auf die Absicht bezogen erkennt man auch gut an der Formulierung mit dem "daß".

§149 StGB kann ebenfalls nicht erfüllt sein, da er auf §146 StGB aufbaut und die Vorbereitung einer Tat nach §146 StGB unter Strafe stellt.

Man kann aber keine Tat vorbereiten, wenn man nie die Absicht hatte sie zu begehen.

Wenn es Bargeld aehnelt, z.B. auch nur in der Groesse, dann ist es strafbar.

Hallo Zeryrz

Du solltest diese Scheine auf keinen Fall bestellen, wenn sie nicht hinreichend als Spielgeld oder Filmgeld markiert sind, denn wenn die Scheine täuschend echt aussehen provoziert das Ärger, selbst wenn es ohne die Absicht diese als echt in Verkehr zu bringen nicht strafbar ist.

Solange die Scheine nicht irgendwie als Spielgeld oder Filmgeld markiert sind kann der Zoll nicht wissen mit welcher Absicht sie bestellt wurden und zieht sie natürlich entsprechend ein.

Bist du dir überhaupt sicher, dass dein Freund wirklich einen Kurzfilm drehen will, nicht dass er nur jemanden sucht, der für ihn Falschgeld bestellt.

Sollte dein Freund nicht die Wahrheit gesagt haben könnte man dir eventuell einen bedingen Vorsatz bezüglich §146 StGB unterstellen, du hättest das Risiko, dass er das Geld in Verkehr bringt billigend in Kauf genommen.

LG

Darkmalvet

Zeryrz 
Fragesteller
 26.01.2020, 16:32

Danke für die Antwort.

Es wird es sicher nicht als Falschgeld benutzen, da ich auch helfe das ganze aufzunehmen, Skript etc. alles geschrieben.

Darkmalvet, UserMod Light   26.01.2020, 16:38
@Zeryrz

Dennoch wäre es besser vernünftig markiertes Spielgeld oder Filmgeld zu nehmen, da man so wie gesagt Ärger heraufbeschwört.

Der Zoll und die Staatsanwaltschaft können schließlich nicht wissen was ihr damit vor habt, die gehen erstmal vom Schlimmsten aus.

Das lohnt sich auf keinen Fall zumal bei Wish auch nicht einmal klar ist, ob man auch das bekommt, was man bestellt hat.

Leestigter  26.01.2020, 21:14
@Zeryrz

Hoffentlich bekommst du die passebde Strafe dafüt, denn letnredistrnt bist fu ja!

Es gibt verdammt nochmal genaue Vorschtiften, wie nachgemachtes Grld auszusehen hat!

Und ist es nicht so, dann ist es strafbar! Auch wenn hier einer dir weismachen will, dass man nur beweisen muss, dass du es nur dafür bestellt hast und dann wirst du nicht bestraft..

Also wenn du ein Script schreibt in dem Falschgeld vorkommt dann darf man soviel Falschgeld bestellen wie man will? Super, dann schreibt man sich eins und alles ist mögluch? Ja gehts noch?

Das hier MUSS erfüllt sein, sonst ist es strafbar -Artikel 2 lesen!

http://www.eu-info.de/static/common/files/view/130/EZB_L78_16_2003.pdf

Lass es bitte, das ist es nicht wert, egal was man dir hier weismachen will..