Sperrzeitprüfung rechtens (Bundesagentur f. Arbeit?

4 Antworten

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Normalerweise ist in der Probezeit kein Grund für eine Kündigung notwendig und wenn die Kündigung dann zusätzlich noch auf Grund von Corona erfolgte, dann darf es auch keine Sperrzeit von 12 Wochen nach § 159 SGB - lll geben.

LouPing  24.04.2020, 09:52

Trotzdem darf das JC Informationen einholen. Sollte der FS die Kündigung tatsächlich selber verschuldet haben greift die Sperrzeit.

isomatte  24.04.2020, 09:59
@LouPing

Sicher können sie, er muss sich aber dazu nicht äußern, da wie gesagt in der Probezeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann.

Auf welcher Basis sollte dann eine Sperrzeit von 12 Wochen verhängt werden ?

Und hier wird außerdem der Grund Kündigung wegen Corona genannt, da sehe ich kein Verschulden der FS - lerin.

LouPing  24.04.2020, 10:04
@isomatte

Das kannst du aus der Ferne ganz sicher nicht beurteilen.

Das JC prüft - und das ist deren gutes Recht. Was der FS als Kündigungsgrund angibt ist eine Seite, der AG soll das lediglich bestätigen.

isomatte  24.04.2020, 10:07
@LouPing

Ich kann aber die Frage lesen und da steht Kündigung wegen Corona, da können sie nachfragen so viel sie möchten, dies ist kein Grund für eine Sperrzeit und das die FS - lerin hier Tatschen benennt, davon gehe ich einmal aus.

MarkusProf1970 
Fragesteller
 24.04.2020, 14:16

Habe heute beim Amt angerufen. Die Dame meinte unter Vorbehalt, dass in der Kündigung stünde, dass der Betriebsrat angehört wurde, vllt schließt das Amt daraus, dass ich evtl. vorher abgemahnt wäre oder sonstiges vorgefallen wäre. So hat sie es mir vermittelt. Was nicht der Fall war.

isomatte  24.04.2020, 16:37
@MarkusProf1970

Das ist durchaus möglich, deshalb sicher auch die telefonische Nachfrage beim EX - AG um das zu klären !

Wenn du tatsächlich wegen der derzeitigen Lage die Kündigung erhalten hast, wovon ich nach deiner Aussage ausgehe, dann wird sich das ja klären lassen und dann darf es auch keine Sperrzeit geben.

isomatte  07.08.2020, 04:27

Danke dir für deinen Stern !

Über was bist du jetzt schockiert? Die wollen herausfinden, ob dein Kündigungsgrund der Wahrheit entspricht. Das ist ein ganz normaler Vorgang. Normalerweise muss das sogar schriftlich passieren, wenn der ehemaliger Arbeitgeber nicht reagiert, wird er vom Amt direkt dazu aufgefordert seiner Pflicht nachzukommen. Bis dahin kriegst du im Normalfall deine Auszahlung "unter Vorbehalt".

Wenn deine Gründe stimme, sollte es mit dem Bezug keine Probleme geben.

MarkusProf1970 
Fragesteller
 24.04.2020, 08:37

Über diese Vorgänge wusste ich nicht Bescheid zumal es gerade mal erst das 2. mal in meinem Leben arbeitslos geworden bin. Ich war nicht länger als 3 Monate arbeitslos. Da kenn ich mich nicht aus.

die übliche Praxis ist es, dass sie bei Anspruch auf ALG1 eine begründet verhängte Sperrzeit auf die Anspruchsdauer anrechnen, das heißt, du kriegt pünktlich dein Geld, nur dann eben kürzer. Aber in deinem Fall dürfte das ne rein formale Nachfrage sein. Du musst es nur richtig dringend machen, bei der AfA. Theoretisch könntest du deinen Arbeitgeber bitten, dir die betriebsbedingte Kündigung (höhere Gewalt) schriftlich zu bestätigen und damit gehst du selber zur AfA

Du hast eine Kündigung erhalten. Die muss schriftlich bei dir eingangen sein.

Den Grund für die Kündigung muss niemand ohne weiteres offen legen. Man wollte nachprüfen, ob diese Kündigung arbeitnehmerseits oder der Vertrag per gegenseitiger Aufhebung beendet wurde.

Lege die Kündigung in Kopie der Poststelle deiner Agentur vor und dann wird das auch berücksichtigt. Rufe kurze Zeit später an, ob der Leistungsabteilung die Kündigung zuging.

Gegen eine mögliche Sperre musst du schriftlich Widerspruch einlegen. Vor der Sperre musst du schriftlich angehört werden. Diese Anhörung kann später auch nicht nachgeholt werden. Dazu legst du deinen Fall offen; auf die Gründe musst du nicht eingehen.

Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung