Spekulationssteuer abhängig von der Haltedauer über ca. 10 Jahre?
Hallo allerseits,
folgendes Beispiel: Jemand kauft heute Áktien für 10.000 Euro. Und verkaufe sie in 10 Jahren für 30.000 Euro. Also hätte man 20.000 Euro Gewinn gemacht. Linear und einfach gedacht, ohne Zinseszins-Effekte , macht das 2000 Euro pro Jahr der Haltedauer.
Wenn man dann während der 10 Jahre in Rente gegangen ist bzw. fast keine Rente bekommt, könnte es interessant sein, die Abgeltungssteuer NICHT wahrzunehmen. Wird dann im Jahr des Verkaufs der gesamte Gewinn von 20000 Euro auf EINMAL im Jahr des Verkaufs fällig ???? Oder erfolgt hier durch das deutsche Steuerrecht eine (gedanklich-mathematische) Verteilung auf mehrere Jahre nur für die Steuerberechnung? (Das die Steuer dann erst bei Verkauf fällig ist, ist mir klar.)
Ich rede hier nicht von Spekualtionsfristen oder Abgeltungssteuer. Das kann ich alles nach-googlen. Ich will nur wissen, ob in die Berechnung der Spekulationsfrist die Haltedauer eingeht. Ich glaube, dies ist NICHT so. Dann wäre es aber u.U. vorteilhaft , wenn man mal die Kauf-Verkauf-Gebühren vergisst, die Aktien mindestens einmal jährlich zu verkaufen!!! Das wäre ja wiederum schräg, wenn die angeblich gegen Spekulation gerichtete Steuer den jährlichen Kauf/Verkauf sogar noch fördern würde gegenüber dem jahrzehnte-langen Besitz!!?!
2 Antworten
Bei Aktienkäufen gibt es keine Spekulationsfrist!
ob du die Aktie eine Sekunde oder 20 Jahre hältst, bei Verkauf wird der Gewinn mit 25 % Abgeltungssteuer und Soli versteuert. Dividenden während der Haltedauer ebenfalls, soweit sie nicht unter den Freibetrag fallen.
Da kannst du es drehen und wenden wie du willst, da geht kein Weg dran vobei. Sollte dein Einkommen im Jahr der Realisierung niedrig sein, kannst du statt der 25 % es mit deinem persönlichen Steuersatz versteuer lassen.
In der aktuellen Abgeltungssteuer wird weder ein (früher übliche) Spekulationsfrist oder die Haltedauer der Anlage berücksichtigt. Wie schon geschrieben: egal ob eine Sekunde oder 20 Jahre oder länger die Wertpapiere in deinem Depot liegen. Wenn du die Aktien nach dem 01.01.2009 gekauft hast fällt Abgeltungssteuer und Soli an. Hast du noch Bestände vor diesem Stichtag? Diese Wertpapiere sind Steuerfrei!
Liebe beautiful74 bitte Bewertung der Antwort (Daumen hoch und hilfreichste Antwort) nicht vergessen.
Vielen Dank für die Bewertung als hilfreichste Antwort
Nach dem 1.1.2009 gekauft und am "st.nimmerleinstag" verkauft dann ist steuer fällig.
Habe oben geschrieben: Ich will nur wissen, ob in die Berechnung der SpekulationsFRIST (Fehler!) die Haltedauer eingeht.
Muss korrigieren: Ich will nur wissen, ob in die Berechnung der STEUER aufgrund von "Spekulation" die Haltedauer eingeht.
Wenn nein, wäre es steuerlich gesehen eine KATASTROPHE, florierende Aktien in großem Umfang zu kaufen UND sie dann jahrzehntelang zu halten und dann alles auf einmal zu verkaufen. Im Verkaufsjahr hätte man dann ein Rieseneinkommen. Daher lieber Verkauf stückeln, oder zwischenzeitlich verkaufen und gleich wieder kaufen !!?!