Wie viel Geld mit Kauf und Verkauf darf man machen?

5 Antworten

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Kuesso415 fragt:

Hallo, wie viel Gewinn darf ich als Privatperson mit dem Kaufen von Schuhen und verkaufen für einen höheren Preis erzielen?

Diese Frage ist falsch gestellt. Umgekehrt wird ein Schuh daraus:

  • Bis wann kann ich einem (im Streitfall angerufenen) Gericht glaubhaft machen, dass ich Verkäufe als Privatperson getätigt habe und nicht als gewerbetreibender Geschäftsmann?

Hierzu gibt es einige Urteile. Klar sollte sein, dass es um die Abgrenzung geht zwischen

  1. einer Privatperson, die ein Produkt nicht mehr benötigt oder der ein gekauftes Produkt nicht oder nicht mehr gefällt, weshalb sie das Produkt verkauft
  2. und einer Person, die ein Produkt eigens kauft, um es wieder zu verkaufen, also um ein Gewerbe zu betreiben.

Hier sagen manche Urteile, dass ab X Verkäufen im Monat ein gewerbliches Handeln vermutet werden kann, auch wenn der Verkäufer vorgibt, lediglich Produkte aus seinem Haushalt zu verkaufen, die er nicht mehr benötigt.

Urteile gibt es auch, die auf die Anzahl der Bewertungen eines Verkäufers auf einer Verkaufs-Plattform abheben. Siehe dazu diese solide klingende Quelle:

Der BGH sieht bei mehr als 25 Bewertungen ein Indiz für ein gewerbliches Handeln und damit eine Benutzung (BGH, Urteil vom 30.04.2008, Az. I ZR 73/05Internet-Versteigerung III).

Dort gibt es auch Links zu weiteren Urteilen, etwa über "Umfang und Häufigkeit der Verkäufe" und über die "Verwendung von AGB und Widerrufsbelehrung".

Auf die Höhe des Gewinns wird dabei aber nicht abgehoben. Das wäre auch fragwürdig, da ein Unternehmen jahrelang gewerblich handeln kann, ohne einen Cent Gewinn abzuwerfen - siehe etwa Amazon!

Es genügt ja schon, dass man in jedem Jahr mehr Geld für den Warenankauf und den Firmenausbau ausgibt als man Geld durch den Verkauf erwirtschaftet!

Du kaufst dir einfach einen PC mit Monitor und Drucker, und schon ist kein Gewinn mehr zu erkennen durch den Verkauf von 20 Paar Schuhen.

Daher ist der erwirtschaftete Gewinn kein Kriterium für des Vorhandensein einer geweblichen Tätigkeit, denn die Tätigkeit des An- und Verkaufs genügt bereits.

Und neben Kriterien gibt es eben auch noch Indizien, an denen sich Gerichte zu orientieren pflegen, wenn sie keine handfesteren Beweise zur Hand haben - wie etwa AGBs und Bewertungen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Sobald du etwas kaufst um es nicht selber zu gebrauchen sondern um es mit Gewinn zu verkaufen bist gewerblich tätig - mit allen Rechten und Pflichten.

Da gibt es keine Obergrenze. Allerdings ist es nicht mehr privat, wenn das Handeln auf Dauer angelegt und mit einer Gewinnerzielungsabsicht verbunden ist. Wenn du die Schuhe also kaufst, um sie zu verkaufen, kann das bereits ab deinem ersten Einkauf der Fall sein.

Kuesso415 
Fragesteller
 15.05.2021, 23:25

ich hatte geplant 1-2 Schuhe pro Monat mit der Absicht Gewinn zu erzielen zu verkaufen. Muss ich also ein Gewerbe anmelden und Steuern auf jeden Schuh zahlen?
ich habe wirklich viel recherchiert aber es einfach nicht verstanden, wie viel Prozent ich auf jedes Produkt abgeben muss, wie ich mich als Gewerbe anmelde etc.

Vielen dank für deine Hilfe.

Ratefuchs007  15.05.2021, 23:37
@Kuesso415
ich hatte geplant 1-2 Schuhe pro Monat mit der Absicht Gewinn zu erzielen zu verkaufen. Muss ich also ein Gewerbe anmelden und Steuern auf jeden Schuh zahlen?

Das ist dann gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.

Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung



Mehrfach Einkaufen um zu Verkaufen = gewerblich, unabhängig vom Gewinn oder ob es überhaupt Gewinn gibt.

Ein Selbständiger erzählte mir mal die magische Grenze liegt bei 99 Stück in einem größeren Zeitraum. Dabei ist der Verkaufspreis egal. Danach musst du ein Gewerbe anmelden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
juergen63225  15.05.2021, 22:50

Falsch .. die Antwort von caveman ist zutreffend

Knoerf  15.05.2021, 22:51
@juergen63225

DIe Absicht muss man aber erstmal nachweisen. Bei einem Stück paar Schuhe geht das sicher nicht. xD

AnnAnn1  15.05.2021, 23:44
@Knoerf

Da kommt das Finanzamt schon hinter. Wenn regelmäßig Käufe und Verkäufe zu sehen sind ist das schon auffällig.

Geochelone  15.05.2021, 22:54

Dann hat dieser Märchenerzähler keine Ahnung.... In § 14 GewO heißt es, dass das Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn anzuzeigen ist, nicht nach dem 99. Verkauf.