Schuldfrage bei Wohnungsbrand durch alte Elektrik?

11 Antworten

Natürlich kann man feststellen, ob die Elektrik überaltert war. Was nichts daran ändert, dass du nicht zu viele Verbraucher anschließen darfst - und diese sollten auch alle das CE-Zeichen aufweisen.

NX7800  24.12.2019, 12:36

Das CE Zeichen.... Welches meinste? Es gibt zwei Zeichen die der Laie nicht unterscheiden kann, einmal dass was du hier ansprichst und einmal dass für "China Export".

Abhilfe schafft da auch nur bedingt der Blick auf den Stecker, die wenigsten billig Geräte werden dort das VDE Zeichen tragen irgendwo aufm Stecker. Generell einfach bei bekannten Marken bleiben, da kann man sicher sein dass die alle Anforderungen erfüllen.

"Bei einem Brand in der Mietwohnung haftet grundsätzlich der Schadensverursacher. Hat der Mieter den Brand grob fahrlässig verursacht, haftet er für alle Schäden, die am Eigentum des Vermieters und bei Nachbarn entstanden sind. Für die Kosten kommen dann in der Regel die Haftpflicht- und Hausratversicherung des Mieters auf. Bei einigen Brandursachen, wie beispielsweise Blitzschlag, haftet grundsätzlich der Vermieter als Eigentümer der Wohnung."

https://www.mietrecht.de/13198-brand-in-mietwohnung-haftung-und-kostenuebernahme/

frodobeutlin100  23.12.2019, 10:22

ganz sicher nicht bei einer Vorkriegsstromverlegung ....

schleudermaxe  23.12.2019, 12:11
@frodobeutlin100

... Quatsch, was soll so eine Behauptung? der nächste Satz lautet bitte wie? Zitat, Der Vermieter haftet nicht für den Hausrat des Mieters!

Zudem, auch Dein Link, Zitat:

Hat der Mieter den Brand grob fahrlässig oder absichtlich verursacht, ist er dem Vermieter – und ggf. auch Nachbarn – gegenüber schadenersatzpflichtig.

Er haftet für alle Schäden, die am Mietshaus, in der Wohnung und am Eigentum des Nachbarn entstanden sind und muss die durch den Brand verursachten Kosten tragen. 

Hat der Mieter den Brand lediglich zu verantworten (z. B. Kabelbrand oder Kurzschluss in seiner Wohnung), wird er i. d. R. nicht zur Haftung herangezogen.

Solange die Leitungen intakt sind wird garnix passieren, da kann die Isolierung komplett ausgehärtet sein und es wird nix passieren solange man daran nicht rumfummelt. Du darfst natürlich jetzt nicht selbstständig am Sicherungskasten die Sicherungen gegen größere austauschen, du kannst eben von außen nicht sehen wie groß die Querschnitte der Adern sind.

Solange die Anlage unangetastet bleibt darf sie auch weiterhin betrieben werden, nimmst du dagegen eine Änderung vor muss sie danach überprüft werden selbst wenn du nur einen Schalter auswechselst.

Ich hab bei mir inner Wohnung seit Einzug nen defekten Fi-Schalter der nicht auslöst, der Elektriker vom Vermieter kam ohne Messgerät und hat ihn trotzdem als inordnung eingestuft. Aufs VDE Messgerät was ich mal von der Arbeit hier hatte hat er nicht reagiert bei nem Messversuch, weder auf Zeit noch auf Auslösestrom. Naja ich hab es weitergegeben und weiß es, als gelernter Elektroniker für mich auch kein Drama und ich kann damit leben. Ich werde mich hüten da mal eben einen neuen FI einzubauen, is schließlich nicht meine Aufgabe und als Mieter hab ich da nix dran zu suchen. Meine Geräte sind alle soweit inordnung und wenn ich irgendwo dran bastel weiß ich wie ich damit umzugehen habe, kann ich also mit leben ohne dass es mich stört.

wenn du selbst etwas gemacht hast und dir die schuld zuzuweisen ist haftest du.schraubsicherungen sind zulässig und heute noch erhältlich.brände entstehen meist durch überlastung oder zu starke absicherung eines kabels

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Gluglu  23.12.2019, 10:41

... und lockere Schraubklemmen!

... der Mieter haftet bei Deinen Beispielen, siehe ggf. Zitat:

Hat der Mieter den Brand grob fahrlässig oder absichtlich verursacht, ist er dem Vermieter – und ggf. auch Nachbarn – gegenüber schadenersatzpflichtig.

Er haftet für alle Schäden, die am Mietshaus, in der Wohnung und am Eigentum des Nachbarn entstanden sind und muss die durch den Brand verursachten Kosten tragen. 

Hat der Mieter den Brand lediglich zu verantworten (z. B. Kabelbrand oder Kurzschluss in seiner Wohnung), wird er i. d. R. nicht zur Haftung herangezogen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung