Sozialplan unverheiratet?

2 Antworten

Der ArbG muß eine Punkteliste aufstellen - das ist keine einfache Angelegenheit.

Das Kündigungsschutzgesetz gibt vor, daß eine Sozialauswahl ausschließlich anhand der Kriterien

  • Betriebszugehörigkeit
  • Lebensalter
  • Unterhaltspflichten und
  • Schwerbehinderung

vorzunehmen ist.

Wie die Punkte dann gewichtet werden, ist nicht geregelt - sie müssen aber in einem angemessenen Verhältnis stehen - das ändert sich auch mit dem gesellschaftlichen Wandel (z. B. Kinder müssen heute stärker gewichtet werden als Betriebszugehörigkeit).

Bei Verheirateten ist z. B. auch zusätzlich später Doppelverdienst zu berücksichtigen, wenn es zur endgültigen Entscheidung kommt - es dürfen aber keine Punkte deswegen abgezogen werden - also nur verheiratet sein reicht in der Endkonsequenz alleine nicht aus.

Ob die Punkteskala angemessen sein könnte, kann erst beurteilt werden, wenn man das gesamte Schema kennt - zur Beurteilung sollte dann ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden - das ist nicht ganz so einfach.

  • Wenn Du keine Punkte erhalten würdest (wegen Unterhaltsverpflichtung für 2 Kinder) wäre das auf jeden Fall eine unangemessene Benachteiligung.

Deiner Lebensgefährtin gegenüber bist Du allerdings gesetzlich nicht unterhaltsverpflichtet - daher kann sie nicht so berücksichtigt werden, wie eine Ehefrau, die nicht selbst verdienen würde.

Dagegen sollte dann geklagt werden, wenn das den Ausschlag geben würde, daß Du entlassen würdest.

Nein das ist keine Gesetzeslücke, da es kein Gesetz für einen Sozialplan gibt.

und nein, du bist nicht verheiratet und dann gibt es keinen Bonus, da du für deine „Frau“ nicht rechtlich sorgen und einstehen musst

DerSchopenhauer  02.12.2021, 19:49

aber unterhaltsprlichtige Kinder