Darf man wenn man verheiratet ist zwei P Konten haben?

7 Antworten

Jeder kann auch während der Ehe sein eigenes Konto berhalten, das auch als P-Konto geführt werden kann.

Wenn wir jetzt heiraten- ändert sich dann etwas? Dann steigt ja der Freibetrag an weil zwei Personen berücksichtigt werden. 

Das stimmt so nicht.

Nur, weil jemand plötzlich heiratet, steigt nicht automatisch auch sein Pfändungsfreibetrag. 

Dieser würde nur dann angehoben, wenn 

  • der Betreffende seinem neuen Ehepartner unterhaltspflichtig wäre (weil dieser kein oder nur geringes eigenes Einkommen hat) 
  • und ihm auch tatsächlich Unterhalt leisten könnte (sein Einkommen also hoch genug wäre, dass beide davon leben können, ohne Unterstützung zu beanspruchen).

Wenn ihr heiraten würdet, wäre maximal einer von euch beiden dem anderen ggf. noch unterhaltspflichtig, so dass nur derjenige einen höheren Pfändungsfreibetrag auf seinem P-Konto bekäme...


Verdient ihr hingegen beide 

  • so viel, dass keiner von euch dem anderen zum Unterhalt verpflichtet wäre, 
  • oder so wenig, dass keiner dem anderen Unterhalt leisten könnte,

würde sich an eurem jeweiligen Pfändungsfreibetrag für das P-Konto durch die Heirat nichts ändern.

Ein P-Konto kann gar nicht als Gemeinschaftskonto geführt werden. Das ist nicht möglich. Auch als Ehepaar kann jeder sein eigenes P-Konto haben.

So weit bin ich sicher. Wie es dann allerdings mit den Pfändungsschutzgrenzen geregelt ist, kann ich dir nicht sagen.

Ein P-Konto kann immer nur auf eine Einzelperson lauten. Jede Person darf max. 1 P-Konto besitzen. D.h. ihr müsst eure Konten (solange Pfändungen offen sind und ihr eure Konten nicht umstellt) getrennt lassen.
LG Anna

Ja auch wenn man verheiratet ist darf jeder ein P- Konto haben.Nur du kannst kein zweites P- Konto machen.

Hi! Gemeinschaftskonten können kein PKonto werden - das geht eh nur mit Einzelkonten. Gruss