Sozialhilfe als Student. "Dem Grunde nach nicht förderungsfähig". BaFög...

6 Antworten

Gilt dies für Sozialhilfe auch? Bekomme ich sie?

Ob es für Sozialhilfe (SGB XII) gilt, weiß ich nicht, für Arbeitslosengeld 2 (SGB II), das ja bei ERWERBSFÄHIGEN Hilfebedürftigen greift - also mutmaßlich auch für dich -, gilt es:

§ 7 Abs. 5 SGB II

(5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 51, 57 und 58 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben über die Leistungen nach § 27 hinaus keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Der Denkansatz ist so nicht richtig, wenn ich die Literatur richtig lese. Jeder Student hat dem Grunde nach Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG und bekommt keine weitere Förderung, wenn er die Nachweise nicht bringt bzw. die Regelzeit überzieht, leider. Hartz IV scheidet aus, da er ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.

Deine Ausbildung ist doch nach wie vor ein Studium und damit dem Grunde nach BaFöG förderungsfähig. In deinem speziellen Fall ist sie also: dem Grunde nach förderungsfähig, speziell aber nicht mehr, da du zu langsam warst. Das heißt, es gibt vom Sozialamt gibt es erstmal grundsätzlich kein Geld.

Als Härtefall könntest du möglicherweise ALGII als Darlehen erhalten... die Hürden dafür sind aber entsprechend hoch.

Dir bleibt leider nur Arbeiten gehen und damit noch langsamer werden oder dein Studium abbrechen und ALGII direkt kassieren...

kolakoo 
Fragesteller
 16.09.2013, 16:17

http://www.wohngeld.org/studenten.html unter "Ausnahmen"

bzgl. Wohngeld gilt mein Studium ja als dem Grunde nach nicht förderungsfähig dadurch, dass ich zu langsam bin. Das verwundert mich. D.h. Wohngeld gibts. Mich würde es auch wundern wenn ich Sozialhilfe bekomme, aber es würde mich auch wundern, wenn "dem Grunde nach förderungsfähig" einmal so und einmal so interpretiert wird.

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort

KuarThePirat  16.09.2013, 16:34
@kolakoo

Da bin ich auch gerade drüber gestolpert. Ehrlich gesagt kann ich dir da keine verlässliche Antwort drauf geben. Die Antwort auf wohngeld.org verwundert mich insoweit, da "dem Grunde nach" oben nichts mit den persönlichen Umständen zutun hat sondern es einfach nur darum geht, ob das Studium an einer zugelassenen Hochschule absolviert wird oder nicht.

Sorry, ich bin verwirrt.

Hi,

also Wohngeld kannst du bekommen. Dafür braucht es aber ein Mindesteinkommen von ca. 600€.

von sozialhilfe bist du weiterhin ausgeschlossen, da du ein Studium machst .

du kannst aber ein Studienkredit aufnehmen. Gut, nicht optimal, aber eine gute Lösung.

kolakoo 
Fragesteller
 16.09.2013, 16:21

die Frage ist ja, ob mein Studium dem Grunde nach bafög förderungsfähig ist. Bzgl. Wohngeld ist es das, weil zu langsam, nicht. Das würde ja bedeuten, dass diese Floskel in den zwei Fällen etwas unterschiedliches bedeutet...

VirtualSelf  16.09.2013, 16:51
@kolakoo

die Frage ist ja, ob mein Studium dem Grunde nach bafög förderungsfähig ist.

Das ist es alleine schon deshalb, weil du bisher BAföG bekommen hast.

Das würde ja bedeuten, dass diese Floskel in den zwei Fällen etwas unterschiedliches bedeutet..

Nein.

Der Unterschied sind im Detail die Ausschlusskriterien.

comedyla  16.09.2013, 17:51
@VirtualSelf

Nein, du bist jetzt dem Grund nach nicht mehr Bafögförderfähig. Das ist immer der Fall, wenn die regelstundienzeit überschritten wurde, der Leistungsnachbrach nicht gebracht wurde (was bei dir der Fall ist), die altersgrenze überschritten wurde oder zu häufig das Fach gewechselt wurde. Also nein, du kannst jetzt kein Bafög mehr bekommen, egal wie arm deine eltern sind.

Das heißt der Generalauschluss von Wohngeld gilt bei dir nicht.

Sozialhilfe kannst du nicht bekommen. Entweder du nimmst ein Kredit auf, du gehst arbeiten und finanzierst dir alles selbst oder du brichst das Studium ab. DAs sind deine Optionen. geschenkt gibt es jetzt nichts mehr, genau deswegen ist es ja als Bafögempfänger so wichtig alle Klausuren mitzuschreiben und zu bestehen, damit man nicht ab dem 5. Semester ohne Förderung da steht.

Sozialhilfe ist GRUNDSÄTZLICH immer eine Einzelfallentscheidung. Es kann ja nicht sein, dass du jetzt zwischen sämtlichen Stühlen sitzen würdest. Es kann aber ohne weiteres sein, dass du aif Studienkredite verwiesen wirst. Dass du durch ein Studium ein entsprechendes Einkommen zu erwarten hast, versetzt dich normalerweise ja in die Lage, diesen Kredit später zurück zu zahlen.

VirtualSelf  16.09.2013, 16:48

Es kann ja nicht sein, dass du jetzt zwischen sämtlichen Stühlen sitzen würdest.

Aber selbstverständlich, kann das sein.

Im Zweifel muss das Studium selbst finanziert oder abgebrochen werden, denn auch Studienkredite gibt es nichr einfach auf einen treuen Blick hin.