Sozialamt hat wieder wenig überwiesen?

1 Antwort

Laut § 24 Abs. 1 des Zehnten Sozialgesetzbuches (SGB X) erhalten Sie ein Anhörungsschreiben vom Jobcenter, bevor ein Verwaltungsakt – etwa ein Aufhebungsbescheid – erlassen wird.

Ja klar ist das ungerecht, aber ohne einen Bescheid kann man dagegen auch nichts unternehmen, dann soll das Jobcenter mal einen schriftlichen Bescheid zusenden, damit der oder die Betroffene das auch überprüfen kann, ansonsten ist die Leitungskürzung schon allein auf Grund der fehlenden Anhörung und Rechtsbehelfsbelehrung ein unwirksamer Verwaltungsakt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung