Stromnachzahlung bei Grundsicherung

6 Antworten

ja, das war leider immerschon so. die haben ihre berechnungen, was man so verbraucht und was darüber hinaus geht wird als luxus gewertet, den man selber zu tragen hat...

Falsch!

Tja, was willst du für ne Antwort hören: Wer Strom verbraucht, muss ihn auch zahlen. Die Grundsicherung übernimmt nunmal nur pauschale Kosten, alles was darüber hinaus geht ist in deren Augen "Luxus". Wenn sie keine 100 EUR zahlen kann, soll sie mit dem Stromanbieter halt eine geringere Summe ausmachen, ich konnte damals auch nur 50 EUR monatlich zahlen, so lange die ihr Geld kriegen ist das denen wurscht.

Ja, DH, ich kenne auch jemanden, der das so gemacht hat, er hat Rente bekommen, leider ist er verstorben...

>Die Grundsicherung übernimmt nunmal nur pauschale Kosten, alles was darüber hinaus geht ist in deren Augen "Luxus".<

Falsch!

Nein, das stimmt nicht und ist auch nicht rechtens! Stellt den Antrag schriftlich. Sollte dann eine Ablehnung kommen, so ist dagegen Widerspruch zu stellen oder, wenn dieser Widerspruch abschlägig beschieden wird, Klage vor dem Sozialgericht zu erheben!

Grundlage für die Zahlungspflicht ist der §29 1 SGB12, hier ein Auszug davon:

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§ 29 Unterkunft und Heizung

(1)

1 Leistungen für die Unterkunft werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht.

2 Übersteigen die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang, sind sie insoweit als Bedarf der Personen, deren Einkommen und Vermögen nach § 19 Abs. 1 zu berücksichtigen sind, anzuerkennen.

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Hilfsweise kann ein Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen gestellt werden.

Grundlage hierzu ist der §34 SGB 12, hier ein Auszug davon:

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§ 34 Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen

(1)

1 Schulden können nur übernommen werden, wenn dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist.

2 Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht.

3 Geldleistungen können als Beihilfe oder als Darlehen erbracht werden.

Zu Heizkosten gab es kürzlich (im Februar hab ich's gelesen) ein neues Urteil, das sich positiv für Deine Mutter auswirken könnte: danach müssen nämlich die tatsächlichen Heizkosten übernommen werden, unabhängig von der Höhe.

Mußt Du mal nach googeln.

Falsch!!!