Souterrain Wohnung nach regen Nass

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3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie soll etwas trocknen, wenn das Wasser womöglich weiter nachkommt, bzw. je nach Ursache gar nicht weg kann.

Verpflichtungen:

Alle Möbel, die jetzt im Nassen stehen, und Füße haben, die aufquellen können, höher stellen, also etwas unterlegen, wenn möglich oder ggf. zerlegen und rausräumen, wenn höher stellen nicht geht. (Schadensminderungspflicht!)

Den Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben und am besten mit den Bildern über den Schaden informieren und vorsorglich Ersatzansprüche anmelden.

Schaden der Hausratversicherung vorsorglich melden. Die teilen Dir dann schon mit, ob sie für Deinen Schaden eintreten.

Sonderkündigungsrecht: Je nach Ursache, bzw. Beseitigung dieser.

Mögliche Ursache heraus finden, soweit es Dir möglich ist:

  1. Undichte Kellerfenster: Gibt es irgendwo ein Fenster, wo deutlich erkennbar Wasser runter läuft.

  2. Undichte Wand: Gibt es irgendwo eine Stelle, wo deutlich erkennbar Wasser aus der Wand heraus getreten ist?

  3. Könnte es Grundwasser sein, also Wasser, das einfach durch die Bodenplatte von unten her durchdrückt?

  4. Rückstau vom Abwasserkanal: Das würde man aber sofort am Geruch erkennen.

  5. Oder doch eine undichte Wasserleitung, also ein Rohrbruch?

Dass die Ursache schnell gefunden wird, ist äußerst wichtig. Falls es 1., 4. oder 5. ist, kann meist relativ schnell die Störung beseitigt werden und somit dafür gesorgt werden, dass nicht erneut Wasser eindringt. Im Fall von 2. oder 3. hingegen sind aufwändige Sanierungsarbeiten notwendig, sofern das überhaupt gelingen kann. In diesen Fällen dürfte die Wohnung bis auf weiteres unbewohnbar sein und Du wirst ein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen können. Niemand kann von Dir verlangen, im Nassen zu wohnen und in kurzer Zeit wirst Du schon Schimmelprobleme bekommen. Dann sind nicht nur Deine Sachen in Gefahr, sondern vor allem Deine Gesundheit.

Fang schon mal zu suchen an und nutze ggf. noch die Frist für eine ordentliche Kündigung zum 31.05.2015. Ablauf: 4 März eintreffend beim Vermieter.

Philanthrop86 
Fragesteller
 25.02.2015, 11:57

Schon mal vielen dank für die ausführliche Antwort.

Punkt 1, 4 und 5 können wir glaube ich schon mal ausschließen. es wird ja nur nass in meiner Wohnung sobald es Regnet, zuletzt gestern abend wieder. Auf jeden fall kommt das Wasser von unten und zieht auch langsam in die Wände hoch. Zum Glück ist gerade der Bautrockner gekommen. Werde aber trotzdem zusehen hier ziemlich kurzfristig auszuziehen.

Das mit der Kündigung ist eine Super idee, die schreibe ich gleich sofort.

bwhoch2  25.02.2015, 12:08
@Philanthrop86

Danke für die Auszeichnung.

Punkt 1 und 4 könnte natürlich schon mit Starkregen zu tun haben, kommt aber eher bei einem starken Gewitter vor und wäre sehr leicht festzustellen.

Bei Euch kommt das Wasser von unten. Wenn bisher trotz Regen immer alles trocken war, könnte es sein, dass aus irgend einem Grund in diesem Jahr das Grundwasser bei Euch besonders hoch steht.

Gerade in Städten kann die Ursache auch eine nahe Baustelle sein oder Straßenbau in der Umgebung, der dazu führt, dass der Grundwasserstrom gestoppt oder umgeleitet wurde. Darauf hat der Vermieter und noch weniger ihr einen Einfluss. Es ist allein Aufgabe des Hauseigentümers, heraus zu finden, was letztendlich dafür gesorgt hat, dass eine Wohnung, die bisher trocken war, nun plötzlich im Grundwasser "untergeht".

Der Bautrockner kann jetzt versuchen, die Nässe wieder weg zu trocknen, aber was ist beim nächsten starken Regen?

Übrigens: Falls wirklich Trockner aufgestellt werden, müssen diese in den betroffenen Räumen womöglich mehrere Wochen möglichst durchgängig laufen. Das bedeutet für Euch vermutlich eine größere Beeinträchtigung, für die ihr eine Mietminderung beanspruchen könnt.

Kommt das Wasser wirklich vom Grundwasser, das zu hoch gestiegen ist, hat der Eigentümer wahrscheinlich keinen Versicherungsschutz. Ist es aber Oberflächenwasser, das an irgend einer Stelle ins Haus eindringt, hat er Versicherungsschutz. In diesem Fall wird auch Mietausfall erstattet, also Eure Mietminderung. Sprecht das also unbedingt an und fragt danach, um wieviel ihr die Miete mindern könnt.

Sollte es immer wieder regnen und in kurzen Abständen immer wieder Wasser eindringen, ist die Wohnung de facto unbewohnbar und es kommt ein Sonderkündigungsrecht (fristlos) in Betracht, das ihr auch noch wahrnehmen könnt, auch wenn ihr bereits fristgerecht gekündigt habt.

Viel Erfolg und auch Glück, dass nicht zuviel kaputt geht.

DerHans  25.02.2015, 12:23

Er schrieb ja dass er gar keine Elementarschäden abgesichert hat. Die Hausratversicherung deckt nur LEITUNGSwasserschäden bei bestimmungswidrigem Austritt aus Zu- oder Ableitungen

bwhoch2  25.02.2015, 16:42
@DerHans

Wow, der Kommentar ist aber jetzt wichtig. Bin beeindruckt!

Habe ich nicht geschrieben

Schaden der Hausratversicherung vorsorglich melden. Die teilen Dir dann schon mit, ob sie für Deinen Schaden eintreten.

Mag sein, dass er keine Elementarschäden mit versichert hat. Mag auch sein, dass diese sowieso nicht eintreten würde, aber es kann sein, dass er bei einer wirklich guten Versicherung versichert ist, die auch noch einen sehr guten Agenten hat, der dann auf Kulanz dennoch bereit ist, eine gewisse Summe zu zahlen. Deshalb die vorsorgliche Anmeldung.

Ich persönlich kenne eine solche Versicherung mit einem solchen Agenten und da lohnt es sich immer, erst einmal mit ihm zu reden, bevor man von sich aus glaubt, dass nichts bezahlt wird. Also, warum nicht einfach mal anfragen?

Hey.

Du solltest dies alles schriftlich deinem Vermieter zukommen lassen und in dem Schreiben eine angemessene Frist (z.B. 2 Wochen) ansetzen, in der er sich um die Problembehandlung kümmern kann. Dies aber mit Einschreiben und Unterschrift, damit du etwas in der Hand hast. Falls er nach 2 od. 3 maligem anschreiben nichts macht, kannst du damit zum Anwalt gehen und ein Verfahren einleiten. Du hast dann auch Anspruch auf eine Sonderkündigung.

Deine Hausratversicherung kannst du bei eintretendem Regenwasser vergessen. Auch eine Elementarversicherung zahlt nicht, wenn das Regenwasser ungehindert Zutritt hat.

Hier ist offensichtlich die Drainage nicht in Ordnung. Das ist Sache des Hausbesitzers.

Schäden an deinem Inventar kannst du also nur festhalten (Fotos und evtl Gutachten) und dann einklagen

bwhoch2  25.02.2015, 08:30

Die Drainage nicht in Ordnugn? Da gibt es aber noch viel mehr Ursachen!

DerHans  25.02.2015, 12:20
@bwhoch2

Wenn das Wasser von außen rein läuft, sollte das ja wohl erst mal durch eine Drainage verhindert werden. Wahrscheinlich wurde diese "Wohnung" schwarz ohne Genehmigung in Eigenbau errichtet.