Schimmel in der Wohnung durch undichtes Dach

7 Antworten

Hört sich übel an... Zunächst mal solltest du deiner Vermieterin schriftlich den Mangel anzeigen. Am besten mit angemessener Frist zur Beseitigung. Nur durch das Anschauen ist es nicht getan, sie muss handeln - auch wenn es Geld kostet und das eben weh tut. Wenn es zu schlimm wird, bzw. sie nicht reagiert, kannst du Mietminderung machen oder fristlos kündigen (bei Gesundheitsgefahr). Ich gehe bei der ganzen Sache davon aus, dass du RICHTIG lüftest und es kein Lüftungsmangel ist!

Ich habe meine kündigung eingereicht und bin dann ausgezogen. die wohnungsgesellschaft Weimarer Wohnstätte sagt dennoch es wäre meine schuld obwohl ich sehr starke beweise habe.(Miete musste ich komplett zahlen!) die beweise habe ich noch und würde sehr gerne nochmal dort zur wohnung fahren wenn jemand neu eingezogen ist um mit den neuen mietern drüber zu reden. kann ich gegen die wohnungsgesellschaft auch im nachhinein vor gehen und geld zurück verlangen?

aber was soll ich gegen so eine gesellschaft schon unternehmen? bin froh das ich mit meinen beiden töchtern jetzt in der neuen wohnung meine ruhe habe

Das ist kein einfacher Mangel mehr, wie Du es beschreibst, das ist ein Havarie-Zustand. Das bedeutet, der Vermieter muß hier SOFORT, also unverzüglich Abhlife herbeischaffen. Du selbst hast ab nachweislicher Bekanntgabe des Mangels an den Vermieter und bis zu dessen Abstellung das Recht auf dem Schaden angemessene Mietminderung. Also hier sollten mindestens 20 Prozent angemessen sein. Du findest genauere Minderungssätze hierzu aber leicht im Internet. Du gibst in der google-Suchzeile ein: Wasserschaden Schimmelbefall (und zusätzlich das Wort) Mietminderung... und schon kriegst Du eine ganze Liste mit Gerichtsentscheiden in solchen Fällen. Hier suchst Du dir ein passendes Urteil heraus und schreibst es als Bezugsquelle auch gleich mit in deine SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG AN DEN VERMIETER ZUR MIETMINDERUNG (wenn er in deiner Nähe wohnt, genügt die Aufschrift EINWURF DURCH BOTEN in Begleitung einer Person deines Vertrauen, die dir ggf. als Zeuge bereitsteht, und Einwurf in seinen Hausbriefkasten) oder Du schicktst die von dir unterschriebene Erklärung als Mail-Anhang und druckst das Sendeprotokollmit aus oder Du schickst der Vermieterin per Fax, wenn Du ihren Fax-Achluß kennst/sie überhaupt einen hat. Jaja, so genau muß man das schon nehmen, weil es geht hier um Geld (und da hört bekannt die Freundschaft auf!). Wenn Du in dem Schreiben zudem auf die Kinder hinweist und die Gefährdung derer Gesundheit aus Sporenbildung, die sich an Schimmelbefall immer anschließt, so sollte sich die Vermieterin besser sputen mit der Schadensbeseitigung. Denn: Sporen (diese kleinen schwarzen Pünktchen, die sich i n den Schimmelflächen dann so nach und nach zeigen, sind Wucherungen/Pilzbildungen. Diese werden durch Raumluftzirkulation abgelöst, gelingen somit in die Raumluft, werden eingeatmet und gelanten so in den Körper (der Kinder hjoffentlich nicht!). Hier ist's schön war und feucht; genau das richtige Klima zum weiterwuchern. Und das kann schnell mal zu Krebsgeschürbildung führen, wenn das Immunsystem vielleicht durch andere Inanspruchnahme hierneben etwas überlastet ist und dieser Sporen-Weiterentwicklung im Körper freien Lauf läßt. Frei erfunden? In der Sache übertrieben? Aber keinesfalls! Selbst wenn solche Argumentation an das Ohr eines Schulmediziners dringt, so könnte er es nur fortschieben im stillen Erwarten eines weiteren Handlungsbedarfs für seine Zunft und weil sich diese Svhulmediziner wohl darin gefallen, alles ein wenig herunterzuspielen (um die Menschen nicht verrückt zu machen...). Weil man ja darauf aus ist Willkommen beim Arzt und Apotheker. Und die Geldbörse nicht vergessen. Wir helfen gern! Nur daß es hier bitterer Ernst ist - der Kinder wegen, die an sich schon ein noch schwächer ausgeprägtes Immunsystem verfügen.

Ich habe meine kündigung eingereicht und bin dann ausgezogen. die wohnungsgesellschaft Weimarer Wohnstätte sagt dennoch es wäre meine schuld obwohl ich sehr starke beweise habe.(Miete musste ich komplett zahlen!) die beweise habe ich noch und würde sehr gerne nochmal dort zur wohnung fahren wenn jemand neu eingezogen ist um mit den neuen mietern drüber zu reden. kann ich gegen die wohnungsgesellschaft auch im nachhinein vor gehen und geld zurück verlangen?

aber was soll ich gegen so eine gesellschaft schon unternehmen? bin froh das ich mit meinen beiden töchtern jetzt in der neuen wohnung meine ruhe habe

Erst einmal solltest du deiner Vermieterin nochmals schriftlich von dem Mangel in Kenntnis setzen und sie bitten, schnellstmöglich für Abhilfe zu sorgen. Schriftlich, damit du einen Nachweis hast. Wenn man von ständiger Durchfeuchtung reden kann, kann die Miete bis zu 100% reduziert werden, Ich würde mich mit dem Deutschen Mieterbund in Verbindung setzen.(www.​mieterbund.​de) oder an den örtlichen Mieterverein wenden. Bei den meisten Vereinen ist im Jahresbeitrag (ca. 40 bis 90 Euro) eine Rechtsschutzversicherung enthalten.

Such dir eine neue Wohnung. Schimmel ist sehr gefährlich, denke an deine Kinder.

ist die 3 monatige kündigungsfrist dadurch aufgehoben? also durch die extreme des schimmels?

@keving1986

Du mußt dich da erkundigen aber ich denke ja, weil es gesundheitsgefährdent ist.