SOS! Rücktritt vom Brautkleid-Kauf?
Hallo zusammen,
ich hoffe, mir kann jemand zu folgendem Sachverhalt etwas sagen.
Eine Bekannte hat Anfang Januar 2017 im Brautgeschäft ein Brautkleid gekauft. Dieses auch am gleichen Tag bezahlt. Es gab lediglich eine Rechnung. Hochzeit findet Ende Mai statt.
Dann trat der Fall ein, dass im Brautgeschäft ein Feuer war und dort einige Kleider verbrannt, verraucht etc. sind. Ihr Kleid war lediglich durch Rauch betroffen und wurde dementsprechend in die Reinigung gegeben.
Nach einigem hin und her, möchte sie gern vom Kauf zurück treten.
Ist dies möglich? Gibt es dafür irgendwelche gesetzlichen Grundlagen etc. pp? Hat jemand Ahnung davon?
Wir sind für jede Hilfe dankbar.
4 Antworten
Nur dann, wenn ein Sachmagel am Kleid vorliegt und der Laden die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigert oder nicht zu Stande bekommt.
Nein, wenn dem Kleid durch die Reinigung nichts fehlt, dann hat sie keinen Anspruch auf Rücktritt.
Und warum nicht? Wenn der Artikel einen Schaden hat, muß nachgebessert werden und das nicht möglich ist, warum sollte dann ein Rücktritt nicht möglich sein? Dann hätte der Kaufer ja gar keine Rechte und müßte jeden Schrott nehmen.
Ich glaube, du verwechselst das mit dem Fernabsatzrecht, wo ein individuell bestelltes und angefertigts Einzelstück nicht widieruurfen werden kann. Darum geht es hier aber nicht.
Nach enem Brandschaden und einer chemischen Reinigung ist das Kleid allerdings nicht mehr im Neuzustand. Eine chemische Behandlung verändert auch die Materialien. Z.B. gehen die Apretturen raus.
Ich bin der Meinung, dass das Brautkleid nach einer Reinigung noch die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hat, und somit kien Rücktrittsrecht bestande. Des Weiteren könnte die Firma notfalls dennoch ein gleiches Kleid neu anfertigen.
Mir stellst sich hier die Frage, weshalb die Bekannte das Kleid nicht gleich mit nach Hause genommen hat.
Wenn eine Nacherfüllung nicht möglich ist, weil es sich um ein Einzestück handelt, das nicht mehr in den urspüglichen Zustand, in eurem Fall in den Neuzustand, zu versetzen ist, sollte ein Rücktritt möglich sein. Aber warum einigt ihr euch nicht auf einen soliden Preisnachlass? Statt zu streiten und vielleicht vor Gericht zu ziehen?
Ersatzlieferung sollte aber doch möglich sein, wenn die Firma die Maße noch hat.
Das ist korrekt. Das sollte/muss auch angeboten werden, falls der Termin zu halten ist. Wenn der Termin aber aufgrund der Produktions- oder Lieferzeit nicht zu halten ist, muß auch ein Rücktritt möglich sein.
So ist es - es gibt ein Recht auf Nachbesserung - aber ein Brautkleid ist so individuell, dass man da nicht mehr vom Kauf zurücktreten kann.