Wie Leasingvertrag widerrufen? Und wie funktioniert das mit E Auto Prämie?

5 Antworten

Ich versuch's mal.

Als Sonderzahlung wird gerne die aktuelle Prämie von 6.000 € eingesetzt. Die ist vom Leasingnehmer vorzustrecken und er erhält sie ca. 8 Wochen nach der Anmeldung des Fahrzeugs vom BAFA auf sein Konto überwiesen. Die 995 € wird die Bereitstellungsgebühr sein. Sie ist in jedem Fall auch zu zahlen.
Für die volle Prämie muss die Leasingdauer mindestens 24 Monate betragen.

Wie hoch die Prämie ab 2023 ist, weiß noch niemand. Man spricht wieder vom reduzierten Satz in Höhe von 3.000 €. Es ist aber auch im Gespräch, dass statt des Zulassungsdatums dann das Bestelldatum maßgeblich sein könnte.

Die 1.774 € Nachlass sind für das Verfahren uninteressant. Der Herstelleranteil in Höhe von 3.570 € muss auf der Rechnung vermerkt sein.

Üblicherweise ist die Widerrufsfrist bei Leasingverträgen 14 Tage.

Du bist ja gut informiert.. Danke... Bis wann man mit einer Entscheidung des reduzierten Satzes in höhe von 3000 Euro rechnen kann ist dir nicht bekannt oder???

@Richard86
Du bist ja gut informiert
  1. Woraus genau schließt du das?
  2. Ich selbst bin Volljurist [https://de.wikipedia.org/wiki/Bef%C3%A4higung_zum_Richteramt], war in der Vergangenheit als Rechtsanwalt berufstätig und halte die dir erteilte Auskunft für falsch.
  3. Ich empfehle dir fachkundigen anwaltlichen Rat. Der ist zwar entgeltlich, hat aber den Vorteil, verbindlicher zu sein als eine "schnell mal eben & kostenlos im Netz erteilten Auskunft" von irgend jemand, über dessen professionelle Qualifikation nix bekannt ist.
;-)
@Richard86

Nein, die Regierung hat aktuell ja große Baustellen und es ist wohl noch nichts beschlossen.

@hardliner2019
  1. ?
  2. Die bisher gestellten Fragen lassen diesen Schluss nicht zu. An einer Korrektur meiner Antwort bin ich trotzdem interessiert.
  3. Eine schlüssige Antwort, statt dem Verweis auf die kostenpflichtige Beratung durch einen "Kollegen", wäre für den Fragesteller evtl. hilfreicher, außer der Anwalt arbeitet mit einer rechtssicheren Kristallkugel und kann künftige Entscheidungen bereits erkennen.

Wichtiger Grund, Beispiel:

Ein wichtiger Grund für den Leasingnehmer liegt beispielsweise vor, wenn der Leasinggeber ihm das Fahrzeug nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch überlasst.

—> es gibt keine Rechtsgrundlage aktuell für eine solche Kündigung.

Die Innovationsprämie wird ab 1.1.23 wegfallen. Das bedeutet kein doppelter Unweltbonus mehr.

Die staatlichen Zuschüsse laufen Ende 2022 aus. Somit entfällt die Zahlung der Umweltprämie. Weiterhin wird sie nur gewährt, wenn das Fahrzeug in 2022 zulgelassen wird!

Ich glaube das ist falsch, soweit ich weiß entfällt der DOPPELTE Zuschlag.

@ProxiCent
Reine E-Autos bekommen mit Umweltbonus und Innovationsprämie bis Ende 2022 damit eine Förderung von bis zu 9000 Euro,Plug-in-Hybride erhalten eine Förderung von bis zu 6750 Euro . Ab 2023 bis Ende 2025 soll es dann wieder nur den einfachen Bundesanteil (Umweltbonus) geben.
Egal, ob gekauft oder geleast: Entscheidend für die Frage, wie viel Geld man vom Staat bekommt, ist das Datum der Zulassung und der Zeitpunkt der Antragsstellung. Der Antrag auf die Förderung kann von Privatpersonen, aber auch Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereinen erst nach der Zulassung gestellt werden.

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/kaufen/foerderung-elektroautos/#lieferprobleme-antrag-erst-nach-zulassung-moeglich

Nun wäre das Procedere wohl geklärt.

Wiederrufen geht noch, findet der Verkäufer nur nicht so schön weil er sich Mühe gegeben hat und jetzt wieder Arbeit damit hat.

Das mit der Prämie läuft so ab, dass er erstmal die 6.000€ anzahlen muss und diese bekommt er dann zurück wenn das Auto ausgeliefert wurde und der Antrag genehmigt worden ist.

Bei einem Leasingvertrag hat dein Onkel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. dafür muss er auch gar keinen Grund angeben.

Beim nächsten Vertrag sollte dein Onkel sich vielleicht vorher mal etwas genauer informieren was er da so überhaupt unterschreibt.