Zahlt die Privathaftpflicht bei gemieteten Räumen?

5 Antworten

Zahlt die Privathaftpflicht bei gemieteten Räumen?

Die Privathaftpflichtversicherung zahlt Mietschäden.

Allerdings wurde das Motorrad von dir nicht gemietet. Auch hast Du den Schaden nicht verursacht. Von der Benzinklausel die in der PHV ausgeschlossen ist muss ich daher auch gar nichts schreiben.

 Im Vertrag steht, dass ich für alle Schäden hafte die während meiner Party geschehen.

Hier sind wohl die Schäden an den gemieteten Räumen gemeint. Oder steht in deinem Vertrag auch etwas davon, dass du auch Schäden die nicht zur Mietsache gehören ersetzen musst?

In der Vereinbarung, steht, dass ich für sämtliche Schäden hafte die während meiner Party geschehen und zwar in den Räumen, im Hof und Parkplatz. Es steht auch eine Uhrzeit drin (von/bis) in der ich dafür verantwortlich bin. Der abschließbare Parkplatz ist Zugang zum Gebäude und Hof. Dort stehen neben Fahrzeugen auch Vereinsgerätschaften, deswegen ist der Platz mit in der Vereinbarung.

@nichtsgenaues

In der Vereinbarung, steht, dass ich für sämtliche Schäden hafte die während meiner Party geschehen und zwar in den Räumen, im Hof und Parkplatz.

Also mit anderen Worten, wenn während der Party ein Orkan wütet und Autos beschädigt, haftest Du für diese Schäden ? Oder ein Motorrad wird durch den Eigentümer selbst beschädigt bist du auch verantwortlich ?

Wie kann man solch einen Vertrag überhaupt unterschreiben, wo auch Schäden durch andere Ereignisse, bzw. durch anderer Personen, die mit der Party nicht das geringste zu tun haben, zu zahlen sind ?

Sorry - diesen Schaden zahlt dir keine Privathaftpflichtversicherung.

Du solltest einen Anwalt beauftragen, der zuerst einmal deinen Vertrag prüft und dir aus diesem Schlamassel heraus hilft.

@Apolon

Danke für die Antwort. Ich habe keinen Rechtschutz.

@nichtsgenaues

Ich habe keinen Rechtschutz.

In der heutigen Zeit, ist dies eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Die Leute werden immer streitsüchtiger - stelle ich häufig fest bei kleinen Kfz-Schäden. Ich rate allen meinen Kunden beim ersten Versicherungsabschluss gleich eine Rechtsschutzversicherung mit ab zu schließen.

Die Privat-Haftpflicht haftet für Schäden, die durch dich verursacht wurden.

Du bist hier aber nicht der Verursacher.

Danke für die Antwort aber so schwarz-weiß ist es nicht.

Du hast mit dem Grundstücksbesitzer einen Vertrag geschlossen. Dafür hättest du eine Veranstaltungshaftpflicht abschließen müssen. Deine private Haftpflicht heißt so, weil sie nur PRIVATE Risiken abdeckt.

Ich hätte nicht "gemietet" schreiben dürfen, das war falsch. Ich bin selbst Mitglied im Verein und darf die Räumlichkeiten nutzen (Mieten können nicht Vereinsmitglieder). Ich musste aber eine Vereinbarung unterschreiben, dass ich für alle Schäden hafte die während meiner Party passieren. Ich bin kein Veranstalter, das war eine private Party und ich habe kein Mietvertrag unterschrieben.

@nichtsgenaues

Auch eine unentgeltliche Überlassung ist im weitesten Sinne ein Mietvertrag. Deine private Haftpflicht wird diesen Schaden als nicht zuständig ablehnen.

@DerHans

Danke für die Antwort. Aber was ist mit der Vereinbarung? Hier hafte ich für den Schaden, oder nicht? Und ist das immer eine unentgeltliche Überlassung, wenn ich die Räume als Mitglied nutze?

@nichtsgenaues

Ja sicher, du bist diese Vereinbarung eingegangen. Das hättest du bedenken sollen, als du diese Leute dort hin eingeladen hast.

Bist du denn überhaupt schon volljährig? Sprich, konntest du einen solchen Vertrag überhaupt rechtsgültig eingehen?

Wenn nein, hat der Geschädigte mit Zitronen gehandelt.

Dann hättest du aber auch gar keine Haftpflichtversicherung abschließen können.

@DerHans

Ja, ich bin volljährig. Ich habe aber gerade gelesen, dass Veranstaltungshaftpflicht  bei nicht privaten Veranstaltungen abzuschließen sind.

@nichtsgenaues

Ist das korrekt mit der Veranstaltungshaftpflicht-Versicherung? Gilt sie nur bei nicht privaten Veranstaltungen? Und wenn ja, zahlt dann evtl. doch meine private Haftpflicht?

@nichtsgenaues

Privatpersonen, können für eine private Feier keine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen.

@Apolon

danke

Deine private Haftpflichtversicherung reguliert aufgrund deiner gesetzlichen Haftpflicht, vergl. hierzu BGB 823, 833 u.a.

In deinem Fall hast du allerdings eine vertragliche Haftung übernommen für die du -selbstverständlich- ganz allein einstehen musst!

Ich habe in den AGBs nachgelesen. Da steht:

1.1.3 Gegen welche Ansprüche und Schäden bietet Ihre Privathaftpflichtversicherung Versicherungsschutz?

a) Versichert sind Schadensersatzansprüche, die ein Dritter gegen Sie aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts geltend macht, weil
– eine Person verletzt oder getötet wurde (Personenschaden),
– eine Sache beschädigt oder zerstört wurde (Sachschaden) oder
– ein Vermögensschaden,

Im BGB steht:

§ 823 Schadensersatzpflicht (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Ich frage mich ob mein Fall vielleicht "fahrlässig war" (nicht abgeschlossen)?

Außerdem gibt es auch die Bestimmung mit der Aufsichtspflicht.

1.5.2 Aufsichtspflicht
Versichert sind Schäden, für die Sie wegen einer Verletzung Ihrer Aufsichtspflicht (z. B. über Ihre Kinder) verantwortlich gemacht werden.

Ich habe gelesen, dass man Schuld sein muss damit die Haftpflichtversicherung zahlt. Stimmt das? Der Verein sagt ich bin schuld.

@nichtsgenaues

DU haftest eben NICHT aus Verschulden, sondern zahlst die Krad-Reparatur, weil du dafür unterschrieben hast! 

Und exakt dafür hast du keine Deckung.

... aber warum wurde denn das Krad gemietet?